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5.2.2 Ermittlung des resultierenden bewerteten Luftschalldämm-Maßes
Der Rechenwert des resultierenden bewerteten Luftschalldämm-Maßes eines sich aus ver-
schiedenen Einzelbauteilen zusammensetzenden Außenbauteils unter Berücksichtigung von
Nebenwegübertragungen (Bau-Randbedingungen) R' w,res wird nach Gl. 5.2.2-1 berechnet,
wobei in Abhängigkeit der jeweils vorliegenden Messergebnisse der Einzelelemente auch der
Rechenwert des Laborschalldämm-Maßes R w,R (ohne Nebenwegübertragung, z.B. für Fen-
ster, Türen, Rollladenkästen) angesetzt werden kann. Die erforderlichen Rechenwerte sind den
Ausführungen des Abschnittes 8 oder den Produktbeschreibungen (bzw. den dazugehörigen
Prüfzeugnissen) der einzelnen Elementanbieter zu entnehmen.
n
1
10 −⋅
0,1
R
'
R
'
=− ⋅
10 log
S
(5.2.2-1)
wRi
,,
wRres
,,
i
S
ges
i
=
1
Darin sind:
R' w,R,res
bewertetes resultierendes Schalldämm-Maß in dB
S ges
Fläche des gesamten Bauteils in m 2
S i
EinzelÀ äche des i-ten Elements in m 2
R' w,R,i
bewertetes Schalldämm-Maß des i-ten Elements in dB
(alternativ: R w,R,i z.B. für Fenster und Türen)
Ist zur Kennzeichnung der Luftschalldämmung eines Bauelementes (z.B. bei Rollladenkästen)
die aus Messungen im Prüfstand sich ergebende bewertete Norm-Schallpegeldifferenz be-
kannt, läßt sich daraus das Schalldämm-Maß berechnen:
A
0
RD
=
− ⋅
10 log
2
dB
(5.2.2-2)
wR
,
nwP
,
,
S
Pr
Darin sind:
R w,R
bewertetes Schalldämm-Maß in dB
D n,w,P
bewertete Norm-Schallpegeldifferenz im Prüfstand gemessen in dB
A 0
BezugsabsorptionsÀ äche = 10 m 2
S Pr
lichte Fläche des geprüften Elements in m 2
Die bewertete Norm-Schallpegeldifferenz D n,w,P ändert sich mit Veränderung der geome-
trischen Abmessungen (z.B. bewirkt die Verdopplung der Länge eines Rollladenkastens die
Verminderung von D n,w,P um 3 dB). Zur prinzipiellen Beschreibung unterschiedlicher Kon-
struktionen oder Systeme ist dieser Wert daher nicht geeignet.
Das Vorhaltemaß (von - 2 dB) soll den möglichen Unterschied im Schalldämm-Maß zwischen
den Prüfobjekten im Prüfstand des Labors und den tatsächlichen Verhältnissen am Bau sowie
eventuelle Streuungen berücksichtigen.
 
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