Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Die Anforderungen an das bewertete, resultierende Luftschalldämm-Maß erf R ' w,res werden
erhoben an Fassaden, Dächer von ausgebauten Dachräumen und Decken von Aufenthaltsräu-
men, die zugleich den oberen Gebäudeabschluss bilden. Bei Decken unter nicht ausgebauten
Dachräumen und bei Kriechböden sind die Anforderungen durch Dach und Decke gemeinsam
zu erfüllen.
Die aufgeführten Anforderungen gelten nicht für Fluglärm, soweit er im „Gesetz zum Schutz
gegen Fluglärm“ [5] geregelt ist. Hier sind dann die Anforderungen gegen Fluglärm in der
„Verordnung der Bundesregierung über bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz
zum Schutz gegen Fluglärm (SchallschutzV)“ [6] geregelt.
5.1.2 Anforderungen gemäß DIN 4109 bzw. Schallschutzstufe I
Tabelle 5.1.2-1 Anforderungen an das erforderliche bewertete, resultierende Luftschalldämm-
maß erf R' w,res von Außenbauteilen nach DIN 4109, Tab. 8 bzw. Empfehlungen nach E DIN
4109-10 bzw. VDI 4100 für Schallschutzstufe (SSt) I
1
2
3
4
5
Raumarten
Aufenthaltsräume
in Wohnungen,
Übernachtungs-
räume in Beher-
bergungsstätten,
Unterrichtsräume
und ähnliches
Bettenräume in
Krankenanstalten und
Sanatorien
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
L a
in dB(A)
Büroräume 1) und
ähnliches
Lärmpegel-
bereich
8
Erforderliches Schalldämm-Maß des Außenbauteils
erf R' w,res
in dB
1
I
55
35
30
-
2
II
56 bis 60
35
30
30
3
III
61 bis 65
40
35
30
4
IV
66 bis 70
45
40
35
5
V
71 bis 75
50
45
40
- 2)
6
VI
75 bis 80
50
45
- 2)
- 2)
7
VII
> 80
50
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen
ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine
Anforderungen gestellt.
2)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
 
Search WWH ::




Custom Search