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11.5.2 Vertragsinhalte, Musterverträge
Zur Erleichterung der branchen- und firmenspezifischen Vertragsgestaltung können Mus-
terverträge dienen, z. B. die Heidelberger Musterverträge , speziell die Hete 89 [11.5] und 80
[11.6]. Diese Musterverträge sind für bestimmte Leistungsarten auf einen Durchschnitts-
vertrag mit relativ einfachem Vertragsgegenstand zur Anwendung gegenüber Kaufleuten
zugeschnitten. Die Musterverträge dieser Hetreihe sind für den praktischen Gebrauch ju-
ristisch erläutert und in vielfacher Hinsicht kommentiert. Besonders nützlich sind
Klauseln zu Rechtswahl, Gerichtsstand und Schiedsgericht, Hatungsbegrenzung
Formulierungshilfen und Checklisten zur Erstellung des eigenen Liefervertrages
weitere Klauseln zu Gewährleistung für Mängel, Folgeschäden, Lieferverzug.
Wegen der Vielfalt möglicher Geschäte und der daraus resultierenden wirtschatsju-
ristischen Anforderungen an die Vertragsgestaltung muss ein Mustervertrag unter Einar-
beitung der eigenen Erfahrungen mit einem auf den Exportbereich spezialisierten Rechts-
anwalt oder Wirtschatsjuristen auf die branchen- und firmenspezifischen Bedingungen
zugeschnitten werden.
Der Kaufvertrag z. B. nach Het 89 ist in eine Reihe von Abschnitten gegliedert
(Tab. 11.1 ) , deren Inhalte im Einzelnen weiter untergliedert sind. Die im Mustervertrag als
Verkäufer und Käufer bezeichneten Vertragsparteien sind hier allgemein AN und AG.
Ausgewählte Vertragsinhalte werden in Abschn. 11.7 näher betrachtet.
Tab. 11.1 Inhalte eines Mustervertrages nach [11.5]
Abschnitt
Vertragsinhalt
1
Vertragsparteien
2
Kaufgegenstand
3
Preis, Zahlungsbedingungen
4
Lieferung, Gefahrtragung, Lieferverzug
5
Warenursprung
6
Mängeluntersuchung, Gewährleistung
7
Produkthatung, Freistellung, Hatpflicht-Versicherungsschutz
8
Höhere Gewalt, Konkurs, Zahlungsunfähigkeit
9
Schutzrechte
10
Eigentumsvorbehalt, Beistellungen, Geheimhaltung, Werkzeuge
11
Sonstige Hatung des Käufers für die Erfüllung von Nebenpflichten
12
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
13
Verschiedenes
14
Gesetze und Bestimmungen im Verkäuferland, Exportgenehmigung
 
 
 
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