Civil Engineering Reference
In-Depth Information
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Analyse
Lieferanten-
auswahl
Risiko-
abschätzung
Vertrag
Umsetzung
Erfolgs-
kontrolle
Nachhaltigkeit
Abb. 11.2 Stufenmodell zum Outsourcing nach [11.4]
11.4 Vertragsformen
Werden neben Leistungsart und -umfang zusätzlich Abrechnungsmodalitäten und Haf-
tungsverpflichtungen als Unterscheidungskriterium herangezogen, sind als typische Ver-
tragsformen zu unterscheiden [1.19]:
Festpreisvertrag
Aufwandserstattungsvertrag
Zielpreisvertrag
Aufmaßvertrag.
Festpreisvertrag Der AN erbringt eine bestimmte Leistung in einer festgesetzten Frist zu
einem vereinbarten Festpreis. Bei einem Liefervertrag übernimmt der Hersteller die Pla-
nung und Lieferung der Anlage unter dieser Bedingung. Schließt der Lieferumfang auch
alle weiteren Realisierungsetappen - Montage, Erprobung, Inbetriebnahme - ein, handelt
es sich um eine schlüsselfertige Leistung.
Der vereinbarte Preis kann durch eine Preisgleitklausel inflationär bedingte Kostenände-
rungen, die sich während der Vertragslaufzeit ergeben, berücksichtigen. Das gilt besonders
bei langen Laufzeiten, in denen sich Rohstoff- und andere Einkaufspreise und Tariflöhne
unvorhersehbarändern, meist erhöhenkönnen. Mit Preisgleitklauseln folgender Art ergibt
sich als endgültiger Abrechnungspreis P :
P
% ⋅(
M
M +
L
L )
P
=
a
+
b
c
(11.1)
P 0 Angebotspreis auf Basis von M 0 und L 0
M 0 Materialpreisindex für festgelegte Schlüsselkomponenten bei Vertragsschluss
L 0 Lohnindex auf Basis von Ecklöhnen von Rahmentarifverträgen bei Vertragsschluss
M, L Material- bzw. Lohnindizes nach erbrachter Vertragsleistung, bei Zahlungsfälligkeit
a, b, c Faktoren für den im Einzelfall festzulegenden Festpreis-, Material- bzw. Lohnan-
teil; bei verfahrenstechnischen Anlagen z. B. nach [1.20] gebräuchlich: a =10 %; b,
c=40 ... 50 %.
Welche Faktoren-Werte im Einzelfall anzusetzen bzw. zu vereinbaren sind, hängt von
aktuellem Preis- bzw. Tariflohn-Niveau und Anlagenspezifik ab.
 
 
 
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