Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Die Leistungsbilder für ausgewählte Leistungsarten umfassen in der Regel 9 Leistungs-
phasen. Für das hier vorrangig interessierende Leistungsbild Technische Ausrüstung sind
diese Phasen mit ihren Arbeitsinhalten bereits aus ANLAGE 2.1 ersichtlich.
Die Honorarberechnung nach Honorartafel unterstützen im konkreten Fall defi-
nierte Honorarzonen (Schwierigkeitsgrade), denen ausgewählte Anlagengruppen mit
Objektbeispiel-Listen zugeordnet sind, so dass ein zu bearbeitendes Vorhaben bzw. dessen
Gewerke (Maschinentechnik, Bau, ...) einer Honorarzonezuordenbar ist. Aus der zuge-
hörigen Honorartafel kann das jeweilige Honorar als „Von-bis-Spanne“ in Abhängigkeit
der Höhe der anrechenbaren Kosten des Vorhabens abgelesen werden.
Diese Honorarzonenund Honorartafeln gelten für beispielhat genannte Anlagengrup-
pen. Es wird davon ausgegangen, dass die in der HOAI angegebenen Relationen von Ho-
norar zu Vorhabenskosten näherungsweise auch für Anlagen der VAT anwendbar sind,
werden diese vergleichsweise zugeordnet. Für Projekte auf diesem Gebiet sind vor allem
die Leistungsarten folgender Objekte interessant:
1. Technische Ausrüstung: §§ 53 bis 56, Honorartafel mit Honorarzonen I bis III
2. Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten: §§ 33 bis 48, Honorartafeln mit
Honorarzonen I bis V
3. Tragwerksplanung: §§ 49 bis 52, Honorartafel mit Honorarzonen I bis V.
FürLeistungen derTechnischen Ausrüstungbeispielsweisegelten dieHonorarzonen für
Anlagen mit geringen (Zone I), durchschnittlichen (II) und hohen (III) Planungsanforde-
rungen in Verbindung mit den Bewertungsmerkmalen:
1. Anzahl der Funktionsbereiche
2. Integrationsansprüche
3. Technische Ausgestaltung
4. Anforderungen an die Technik
5. Konstruktive Anforderungen.
Die den Anlagen-Planer vorrangig interessierende Honorartafel Technische Ausrüstung ,
die für den Bereich von 5000 bis 4 Mill. € anrechenbaren Vorhabenskosten das Honorar
regelt, ist in Tab. 10.6 wiedergegeben. Die anrechenbaren Kosten können resultieren aus
Kostenschätzung in der Vorplanung, Kostenberechnung in der Entwurfsplanung oder ei-
ner - auch vorläufigen - Kostenvorgabe des AG als Kostenrahmen.
Hinweisezur Honorarzone DieAnwendung der Honorartafel für das Leistungsbild Tech-
nische Ausrüstung auf Verarbeitungsanlagen sollen folgende Hinweise unterstützen.
Es ist erkennbar, dass das Honorar als Ausdruck des zu betreibenden Aufwandes in
bestimmtem Verhältnis zu den anrechenbaren Vorhabenskosten steht. Es steigt degressiv
mit den Kosten, und es steigt mit dem Schwierigkeitsgrad, den Honorarzonen.
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