Civil Engineering Reference
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10.4.2 Aufwand und Kosten von Projektierungsleistungen
Projektierungskosten für neuartige Anlagen sind zunächst unbekannt. Liegt jedoch Erfah-
rung aus Planung,Projektabwicklung undNachkalkulation ähnlicher Anlagen vor- davon
ist bei einem Projektträger, der wiederholt branchentypische Anlagentechnik geplant und
an deren Projektabwicklung mitgewirkt hat, auszugehen -, sind Personalaufwand und zu
erwartende Kosten in Analogie zu bekannten Aufwendungen näherungsweise vorausbere-
chenbar.
Wichtige Kriterien bei branchentypischen Anlagen auf Basis bekannter Verarbeitungs-
verfahren (z.B. Getränkeabfüllanlagen, Anlagen der Kakaoverarbeitung, Spinnereianla-
gen) sind für die Voraussageder Planungskosten, aber auch der Gesamtaufwendungen des
Vorhabens:
1. Produktsortiment (z. B. abzufüllende Getränke und Flaschenformat, herzustellende
Schokoladenmasse, Baumwollqualität) und geforderte Produktivität (z. B. 40.000 oder
60.000 Flaschen/h; 2000...4000 kg Schokoladenmasse/h; 600, 800, 1000 kg Baumwol-
le/h)
2. Raumanforderungen - handelt es sich um Altbausubstanz oder Neubau? -, aus denen
sich mehr oder weniger Restriktionen für den Projektanten ergeben.
Für derartige Produktivitätsbereiche kann die grundsätzlich einzusetzende Maschinen-
und Verkettungstechnik - die technologische Anlagenstruktur - im Wesentlichen vorbe-
stimmt und ein erstes Raumkonzept entworfen werden. Dafür kann ein branchenerfahre-
ner Projektträger aus Kostenerfahrung für die Vorhabens-, aber auch die Planungskosten
relativ schnell eine Grobkalkulation vornehmen. Sind außerdem alternative Verfahrensva-
rianten einzubeziehen, kann dies durch Kostenzuschläge erfolgen.
Für Vorhaben der VAT ist es sinnvoll, hinsichtlich Kalkulationsbasis und Planungssi-
cherheit fürdie Aufwands-undKostenplanung vonProjektierungsleistungen folgendeFäl-
le zu unterscheiden (Tab. 10.5 ) :
a) Vertragsleistung als ausschließlich immaterielle Leistung , die zunächst unabhängig von
weiteren, insbesonderemateriellen Leistungen zu erbringen ist, deren Einmaligkeit bzw.
Neuheitsgrad noch keine gesicherte Aufwandskalkulation ermöglicht, und für die ein
Vereinbarungspreis festgelegt wird, bei geringem Umfang auch ein Zeithonorar.
Beispiele: Machbarkeits- und Konzeptstudien, Forschungs- und Entwicklungsleistun-
gen, die hinsichtlich späterer Anlagenvorhaben zu erbringen sind, Betriebsanalysen
als Entscheidungsgrundlage für weiterführende Ziele (siehe Vertragsgegenstände Ab-
schn. 11.7.1 ) .
b) Materielle Teilleistung einer Anlageninvestition, für die auf Grund von Erstmaligkeit
bzw. Neuheitsgrad eine Analogiebetrachtung noch nicht oder nur teilweise möglich ist.
 
 
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