Civil Engineering Reference
In-Depth Information
7.4.2 Schulung des Betreiberpersonals
Der Anlagenbetreiber muss zum sachkundigen und umsichtigen Umgang mit der neuen
Technik befähigt sein. Je besser das Bedienungs- und Ih-Personal die Anlagentechnik be-
herrscht, desto besser kann der Betreiber die Produktionskapazität der Anlage nutzen.
Genügt bei einfacher oder bereits bekannter Anlagentechnik vielleicht die Einweisung
des Betreiberpersonals während Montage und Probebetrieb durch das Montagepersonal
des Herstellers - infolge technischen Fortschritts immer mehr die Ausnahme -, so ist bei
komplizierter Verfahrens- und Maschinentechnik, aber auch Prozessüberwachungs- und
Steuerungstechnik eine Schulung des Personals erforderlich.
Der AN wird zunächst mindestens für seine Hauptausrüstungen ohnehin ein speziel-
les Bedienungs- und Ih-Trainingsprogramm dem AG im Liefervertrag mit anbieten bzw. die
Absolvierung eines solchen Trainings schon hinsichtlich Gewährleitung als Leistungsbe-
standteil vorsehen, damit seine Anlagentechnik sachkundig und so effektiv wie möglich
betrieben wird (dazu: Betriebsverhalten, Abschn. 3.1 bis 3.4 sowie Betriebs- und Steue-
rungsstrategien, Abschn. 2.5.4 ) .
Schulungsprogramme können nur für konkrete Hersteller- und Betreiberbedingun-
gen aufgestellt werden. Bei Anlagen der VAT sollte die Schulung neben den allgemeinen
Bedienungs- und Ih-Anforderungen vor allem auch solche Besonderheiten umfassen wie:
Wahl der richtigen Betriebsdrehzahl in Abhängigkeit schwankender VG-Qualität und
EB, ausgehend von der grundsätzlichen Kenntnis des Zusammenhangs von Betriebs-
drehzahl, Zuverlässigkeit bzw. Störanfälligkeit und Verarbeitungskosten (Abschn. 3.2 )
Betrieb von Störungsspeichern bzw. Speicherstrecken im Gutfluss: Betrieb mit verfüg-
barkeitsoptimaler Betriebsfüllmenge zur Minimierung von Betriebsunterbrechungen
infolge Gutmangel oder Gutrückstau (Speicherstruktur: Abschn. 5.1.2.1 , Betriebsstra-
tegien: Abschn. 8.5.3 )
Voraussehensich anbahnender außergewöhnlicher Betriebszustände infolge der Dyna-
mik verarbeitungstechnischer Prozesse (siehe mögliche Betriebszustände, z.B. Dritab-
fall der Produktivität, Abb. 3.5 )
Verhalten bei außergewöhnlichen - auch simulierbaren - Betriebszuständen.
7.4.3 Rechnungslegung und Nachkalkulation
Der AN stellt dem AG seine Leistungen entsprechend der Zahlungsbedingungen in Rech-
nung, in der Regel Teilrechnungen für realisierte Teilleistungen (Kap. 11 : Preis und Zah-
lungsbedingungen), einschließlich der Schlussrechnung nach erfolgter Übergabe/Über-
nahme. Der AG hat dann die vereinbarten Zahlungen zu leisten, bei vertragsgemäßer Leis-
tungserbringung bis zum vollen Lieferpreis.
 
 
 
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