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folgt gegenüber dem in der Fabrikplanung gebräuchlichen Begriff
Lager
, der für Produkti-
onseingangs-, -zwischen- oder -ausgangslager steht. Beide Begriffe beinhalten die zeitliche
Aufbewahrung von Gütern, sie schließen sich nicht aus: So kann ein Paletten- oder Regal-
lager gleichzeitig ein
Speicher
sein, wenn es die genannten Aufgaben in einer Anlage erfüllt.
1.5 Planung und Projektmanagement als Teil einer Investition
Bei bereits vorliegender Projektidee und erfolgversprechenden Grundlagenuntersuchun-
genunterscheidendieklassischenPlanungsmethodikenderFabrikplanung[1.11-1.16]fol-
gende
Planungsphasen
für ein Investitionsvorhaben:
1.
Zielplanung
2.
Konzeptplanung
3.
Ausführungsplanung.
Die
Zielplanung
legt die mit dem Vorhaben grundsätzlich verfolgten Ziele fest, aus-
gehend von strategischen Gesichtspunkten des Unternehmens, Entwicklungstrends des
Marktes und eingeschätztem technischen Fortschritt.
Inhalte der
Konzeptplanung
sind besonders:
•
Analyse der Voraussetzungen zur Lösung der technischen Aufgabe
•
Erarbeitung eines Planungskonzeptes mit Festlegung der wesentlichen Anlagenteile mit
überschläglicher Auslegung der wichtigsten Ausrüstungen, einschließlich alternativer
Lösungsmöglichkeiten
•
Wirtschatlichkeitsbetrachtungen
•
Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung Beteiligten über die Ge-
nehmigungsfähigkeit des Vorhabens.
Diese Planungsmethodiken unterzog
Grundig
[1.17] einem bewertenden Vergleich und
entwickelte das in Abb.
1.8
dargestellte 6-Phasen-Modell, das die bis dahin vorgelegenen
Planungserkenntnisse gewissermaßen in sich vereint.
Für die
Verarbeitungsanlage als Planungsobjekt
wird im Allgemeinen im Vergleich zur
Fabrikplanung von einer
geringeren Komplexität und Hierarchietiefe
auszugehen sein. So
wird zwar die Standortvorklärung relativ häufig erforderlich sein, eine Generalbebauungs-
planung aber nur im Sonderfall einer außerordentlich großen Anlagendimension, z. B. bei
Neuinvestition von Anlagen der Papierherstellung, der Polygrafie im Rahmen einer neuen
Fabrik.
Bei Zielplanung und weiterer Projektabwicklung hat der Projektträger immer die
Be-
dürfnisse des Anlagenbetreibers
als
grundsätzliche Ziele
im Blick zu behalten: