Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Einweisung des Betreiberpersonals
für Bedienung und Instandhaltung, das bereits frühzeitig
durch den AN geschult sein sollte.
7.3.6 Übergabe/Übernahme, Inbetriebnahme
Übergabe/Übernahme
Hat der AN mit der erfolgreichen Leistungsfahrt seinen materiel-
len Leistungsnachweis unddiebis dahin erforderlichen immateriellen Leistungen erbracht,
bietet er dem AG die Übergabe der Anlage an, die dieser bei Einverständnis in einem mehr
oder weniger
feierlich gestalteten Akt
, der so genannten
Übergabe/Übernahme
zur Nutzung
übernimmt. Sind bis dahin alle Zahlungsverpflichtungen des AG erfüllt, geht die Anlage
mit diesem Akt in sein Eigentum über.
Zahlungsbedingungen) kann aber auch die Anlage noch im Eigentum des AN verbleiben.
Spätestens zur Übergabe/Übernahme erhält der AG die vertraglich vereinbarte Projektdo-
kumentation zu seiner Verfügung.
Inbetriebnahme in den Dauerbetrieb
Nach Übergabe/Übernahme befindet sich die An-
lage in Verantwortung des AG. Unabhängig davon, ob die Anlage sofort oder später, teil-
weiseodervollständigindenDauerbetriebgeht,istfürbeideVertragspartnerdasVorhaben
realisiert,vorbehaltlichvielleichtnochzuerbringenderimmateriellerRestleistungen(Rest-
zahlungen, Nachkalkulation), auch unabhängig weiter zu vereinbarender Nachkontakte
7.3.7 Gewährleistung, Service
Gewährleistung
Neben der Gewährleistungsdauer (üblich 12 bis 24 Monate), die in der
Regel mit der Inbetriebnahme beginnt, kann sich der AN gegen zu schleppende Inbetrieb-
nahme durch den AG - nicht selten durch verzögerte Baufreiheit - absichern: Beträgt die
Gewährleistung z. B. 12 Monate, so kann diese auf 18 Monate nach Lieferung der letzten
Ausrüstung begrenzt werden, um den AG zur zügigen Inbetriebnahme zu veranlassen.
Aus der Gewährleistung werden
Verschleißteile
meist ausgeschlossen. Diese sind aber
im Lieferumfang zu benennen. Für Verschleißteile sollte der AN
•
dem AG einen
Jahreserstbedarf
dieser Teile zum Kauf mit anbieten
•
die zu erwartende Standzeit bei normalen EB angeben und Verschleißgrenzen nennen,
bis zu denen produziert werden darf
•
Anleitungen zum Nacharbeiten bei Abnutzung (z. B. Nachschleifen von Schneidmes-
sern) mitliefern.