Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Währendder Erprobung,an der meistmehrere Fachspezialisten - Verfahrens-undVer-
arbeitungstechniker, Konstrukteure - beteiligt sind, stellen sich erfahrungsgemäß Mängel
heraus, die schrittweise zu überwinden sind.
Ergebnis erfolgreicher Erprobung sind technologische, maschinentechnische und wei-
tere Erkenntnisse, besonders die durch Kennwerte/-wertebereiche quantifizierten, verein-
zu Verarbeitungsprozessen (Temperaturen, Emissionen, Qualitätsparameter von VG und
Produkt,...).
Der AN hat den materiellen Leistungsnachweis erbracht, wenn die Anlage im Rahmen
der vereinbarten Grenzen alle VG verarbeitet, das Produktsortiment qualitativ und quan-
titativ produziert und die Verfahrensparameter wie vereinbart bzw. in allgemein üblichen
Grenzen liegen.
Leistungsfahrt
Schließlich kann noch eine so genannte
Leistungsfahrt
der Anlage nach
Probebetrieb bzw. Erprobung vertraglich vereinbart oder von den Vertragspartnern ge-
wünscht sein. In einem solchen, abschließenden Testlauf, der in Anwesenheit kompetenter
Vertreter der Vertragspartner erfolgt, ist die Leistungsfähigkeit der Anlage - möglichst
auch schon das Beherrschen der Anlagentechnik durch das Betreiberpersonal - dadurch
anschaulich nachzuweisen, in dem verschiedene, anlagentypische Betriebszustände durch-
fahren sowie Grenzen und Möglichkeiten der Produktionskapazität aufgezeigt werden.
Nicht zuletzt sollte die Anlagensicherheit und Funktionsstabilität durch
simulierte Feh-
ler
(Zuführen von falschem VG, Fehlverhalten des Bedieners, ...) und deren Überwin-
dung demonstriert werden. BesondereBeachtung muss hierbei die Funktionsfähigkeit und
-stabilität vorgesehener
Sicherheits- und Überwachungstechnik
erfahren wie:
•
Prozessüberwachungstechnik: Sensoren und Aktoren zum Schutz vor Formatüber-
schreitung und Überlastung von Arbeitsorganen
•
Sperrbereichsschaltungen: Schutz vor Gutrückstau und Überschüttung an den Koppel-
stellen der Anlagenelemente
•
Verhalten der Anlage bei NOT-AUS und Wiederanfahren nach diesem Zustand.
Restmängelbeseitigung
Auch bei erfolgreicher Leistungsfahrt können sich noch
Rest-
mängel
zeigen, für deren Beseitigung der AN (technische Mängel der Anlage), aber auch
der AG (z. B. nicht qualitätsgerechtes VG) verantwortlich sein kann.
Neben den materiellen Restmängeln können sich auch aus technischen Unterlagen, be-
sonders aus Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturvorschriten Mängel herausstellen und
Anwenderforderungenergeben, z.B. zum besserenVerständnisund zu nochsichererer Be-
dienung. Derartige, immaterielle Mängel sind vom AN durch Nachbesserung abzustellen.
Probebetrieb, Erprobung und Leistungsfahrt erfolgen auf Basis der technisch-technolo-
gischen
Verfahrens- und Maschinendokumente
,diealsTeiledesAusführungsprojektes
vor
Ort
zur Verfügung stehen müssen. Während dieser Etappen erfolgt auch die schrittweise