Civil Engineering Reference
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3. Änderungen , die im Zuge des technischen Fortschritts oder aus Beschaffungsgründen
vorgenommen wurden, die der Projektant zwar bestätigt, jedoch in den technischen
Unterlagen nicht mehr oder nicht durchgängig berücksichtigt hat.
4. Das Montagepersonalhat eine größere Ausrüstung fehlerhat platziert .DieserFehlerist
nicht ohne größeren Aufwand (Neuplatzierung) korrigierbar, kann aber vielleicht auch
in Kauf genommen werden (z.B. durch Umleitung eines Gutstromes?).
5. Baubestandszeichnungen sind nicht aktuell : Die dem Ausführungsprojekt zu Grunde
gelegenen Zeichnungen weisen abweichende Baulichkeiten auf, die eine layoutkonfor-
me Montage nicht zulassen.
Diese Beispiele mögen genügen. In solchen Fällen ist der fachlich zuständige MTA-
bzw. Spezialprojektant zur Entscheidung hinzuzuziehen. Oberste Priorität müssen Funkti-
on und Zuverlässigkeit der Gesamtanlage haben, die in jedem Fall zu gewährleisten sind,
erst danach kommen Änderungsaufwand und -kosten. Die grundsätzliche Vorgehensweise
für derartige Entscheidungen muss im Änderungsmanagement festgelegt sein:
Wer entscheidet sachkundig,wer istentscheidungsbefugt, welche Folgen sindzu beden-
ken?
7.3.4 Funktionsprobe, Probebetrieb, Mängelbeseitigung
Funktionsprobe montierter Maschinen und funktionell abgrenzbarer Anlagenabschnitte
undschließlich Probelauf der Gesamtanlagedienen dem Nachweis, dassalle Ausrüstungen
bestimmungsgerecht gefertigt und montiert sind und grundsätzlich, im Zusammenspiel
der Systeme, dem Stoff-, Energie- und Steuerungssystem, funktionieren und dass Konfor-
mität mit den Planungsdokumenten vorliegt (gemäß Konfigurations- und Qualitätsmana-
gement).
Funktionsprobe Die Funktionsprobe bezieht sich zunächst auf separat betreibbare ,ein-
zelne Betrachtungseinheiten der Anlage wie einzelne Maschinen und Maschinengruppen,
einschließlich zugehöriger Verkettungstechnik und deren Funktionsfähigkeit im Einzel-
nen. Hierbei sind sowohldie maschinellen Funktionen (Zusammenspiel der Baueinheiten,
Bewegungsabläufe der Arbeitsorgane usw.) als auch die Verarbeitungsfunktionen (Betrieb
mit Verarbeitungsgut) zu testen. Bei nachgewiesener Funktionsfähigkeit wird die Funk-
tionsprobe schließlich auf immer größere Anlagenabschnitte bis hin zur Gesamtanlage
erweitert.
Je mehr Erfahrung der AN mit derartigen Anlagen hat (ausgereite Technik, bekannte
Verarbeitungsbedingungen, fachkundige Monteure, präzises Justieren der Arbeitsorgane),
desto weniger Zeit wird die Funktionsprobe beanspruchen, im Idealfall kann ein Kurzzeit-
test genügen.
 
 
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