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mittel (Hilfskräte, Material, Energie, Hebezeuge) bedeutende Gesichtspunkte, die hinrei-
chend detailliert geplante Abläufe erfordern.
Damit kann sich schnell die Anzahl der Vorgänge auf über 100 erhöhen. Wenn kleinere
Netzpläne (20 bis 40 Vorgänge) noch ohne Rechentechnik aufzustellen sind, so benöti-
gen umfangreicherePläneRechenprogramme,auch schon hinsichtlich ihrererforderlichen
Anpassung an den Realisierungsfortschritt.
Überdimensionale Netzpläne sollten jedoch wegen ihrer praktischen Unhandlichkeit
vermieden werden. Immerhin müssen Menschen verschiedener Fachgebiete - trotz aller
Rechentechnik - bei der Projektabwicklung möglichst eng zusammenarbeiten. Praktische
Abläufe (Ist-Abläufe) weichen nicht selten von geplanten (Soll-Abläufen) ab. So erfordern
auch Netzpläne immer wieder die Soll-Ist-Kontrolle und müssen in bestimmten Abstän-
den, zu festgelegten Kontrollterminen (Meilensteinen) fortgeschrieben werden.
Ein zu großer Netzplan kann in fachlich abgrenzbare
Teil-Netzpläne
,z.B.inAusfüh-
rungs-, Beschaffungs-, Montage-, Kostenplan aufgelöst werden. Das Zusammenspiel der
Teilpläne ist durch entsprechende Schnittstellen und einen koordinierenden Kontrollplan
(Masterplan) zu gewährleisten.
7.2.5.3 Betriebsvorschriften
Tabelle
7.4
zeigt beispielhat eine Betriebsvorschrit für die Anlage zum Herstellen von
Schokoladenmasse, bereits als Bestandteil des betreffenden Lieferangebotes (siehe Ab-
Betriebsvorschriten dienen der Einhaltung der vom Projektträger vorgeschriebenen
Liefervertrag zugesagte Betriebsverhalten der Anlagentechnik (der Produktivitäts-, Zuver-
teresse des Betreibers.
Als wichtige Dokumente sollen derartige Vorschriten den sachgemäßen Umgang mit
derAnlagentechnikundden qualitätsgerechten VollzugderVerarbeitungsaufgabegewähr-
leisten.
Der Projektträger hat je nach Branche Betriebsvorschriten und -empfehlungen bereit-
zustellen. Es kann sich hierbei um einzuhaltende Betriebsdrehzahlen, Prozessparameter,
raumklimatische Bedingungen (Temperatur, Lutfeuchtigkeit, ...), aber auch um Verfah-
7.2.5.4 Speziikation Rohstofe
ebenfalls als Angebotsbestandteil und auch gültig für das Ausführungsprojekt.
Mit derartigen
Rohstoff-Spezifikationen
verpflichtet der Projektträger den Anlagenbe-
treiber zur Verwendung nur einwandfreier Verarbeitungsgüter als eine wesentliche Vor-
aussetzung für die Qualität der vereinbarten Produkte - hier Schokoladenmasse - und der
in der Projektdokumentation zu Grunde gelegten Anlagenproduktivität.