Civil Engineering Reference
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Tab. 7.1 Planungsanteile der Ausführungsplanung von Industrieobjekten nach [2.2]
Industrieprojekte (ohne Bauplanung)
%
Bauprojekte
%
1
Vorbereitung der Ausführ-
Planung
5
1
Grundlagenermittlung
3
2
Vorbereitung der Bauplanung
4
2
Projekt- und Planungsvorbereitung
7
3
Detailplanung I:
Ausschreibungen/Bestellungen
25
3
System- und Integrationsplanung
11
4
Detailplanung II: Koordinierung
15
4
Genehmigungsplanung
6
5
Montageplanung
5
5
Ausführungsplanung
25
6
Montageleitung
20
6
Vorbereitung der Vergabe
10
7
Inbetriebnahme,
Anschlussarbeiten
6
7
Mitwirkung bei der Vergabe
4
Projektmanagement
20
8
Bauüberwachung
31
9
Objektbetreuung, Dokumentation
3
Detailplanung total
100
Bauplanung total
100
der einzelnen Tätigkeitsarten dienen können. Damit kann der für diese Phase vorzupla-
nende Gesamtaufwand (genannte 8 bis 15 % vom Investitionsvolumen, falls dieses bereits
annähernd bekannt) auf Projektteam und einzubeziehende Bereiche des Projektträgers
aufgeschlüsselt werden. Weiteres dazu in Kap. 10 . Es sei dahingestellt, ob diese Relationen
heute noch haltbar sind; grobe Orientierung können sie aber auch für Vorhaben der VAT
sein.
Hauptakteur ist das Projektteam, das in der Ausführungsplanung interne Bereiche
(kaufmännische,technische,...)undexterneMitwirkende(Behörden,...)einbeziehtund
mit den Ausführungsdokumenten die materielle Realisierung (Beschaffung, Fertigung
usw.)sowiedieweiteren immateriellen Leistungen(SchulungdesBetreiberpersonals,...)
planmäßig vorbereitet und in der weiteren Projektabwicklung mitwirkend begleitet.
Bei der Realisierung einer Anlageninvestition sind die zeitlich aufeinanderfolgenden
Realisierungsetappen , die sich aus unterschiedlichen Gründen (schrittweise Realisierung
von Teilprojekten, Parallelarbeit zur Zeitverkürzung) überlappen, wie folgt zu unterteilen:
1. Ausführungsplanung, dokumentiert im Ausführungsprojekt (Abschn. 7.2 )
2. Etappen der materiellen Realisierung (Abschn. 7.3 )
3. Immaterielle Leistungen des AN (Abschn. 7.4 )
4. Vereinbarungen zu Nachkontakten (Abschn. 7.5 ) .
 
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