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Anlagenrealisierung
7.1 Projektmanagement der Realisierung
Auf die Vorbereitungsphase des Investitionsvorhabens Verarbeitungsanlage, die mit dem
Verbindlichen Angebot bzw. Vorprojekt endet, folgt nun die Realisierungsphase mit Aus-
führungsplanung und allen weiteren Aktivitäten bis zum Abschluss des Vorhabens.
Für die Erarbeitung der technischen Ausführungsdokumente muss der Projektträger über
ingenieurtechnisches Fachwissen und Können, d.h. Engineering einschließlich Know-how
auf entscheidenden Gebieten (neue Verfahren, hochproduktive Maschinen) verfügen,
möglichst so umfassend, dass den potentiellen Interessenten einer Branche auch Komplett-
lösungen aus einer Hand angeboten und geliefert werden können.
Die Aktivitäten der Realisierungsphase erstrecken sich von der Projektleitung als
technisch-wirtschatliche Organisationsaufgabe über Vertragsgestaltung, Beachtung gesetz-
licher Grundlagen, Basic- und Detail-Engineering bis zu Montage und Inbetriebnahme.
Organisation der Ausführungsplanung Zur Weiterführung des in den vorangegange-
nen Planungsphasen vorbereiteten Vorhabens hat die Geschätsleitung des Projektträgers
grundsätzliche Festlegungen zu treffen, die eine effektive Ausführungsplanung sowie die
materielle, kapazitätsmäßige, terminliche und finanzielle Projektabwicklung gewährleis-
ten. Dazu gehören:
1. Berufung einer Projektleitung (Projektleiter, Projektteam): Neuberufung oder - wenn
eine solche schon aus den vorangegangenen Planungsphasen existiert - personelle An-
passung an die Anforderungen der Realisierungsphase
2. Festlegung eines Verantwortlichen für die materielle Realisierung und - bei größeren
Vorhaben - eines Baustabes
3. Entscheidungen zur Projektorganisation für die Dauer der Projektabwicklung (Abläu-
fe und grundsätzlich wahrzunehmende Aufgaben: Abschn. 1.5 und 1.6 sowie ANLA-
GE 2.1).
 
 
 
 
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