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Abb. 5.22
Reduzierter Platzbedarf am Beispiel der Spinnmaschine K 45. Dimensionierungs- und
Gestaltungsbeispiel: 25 Maschinen a 1200 Spindeln erfordern 11.300 qm, die gleiche Produktivitäts-
kapazität ergeben 11 Maschinen a 1632 Spindeln, benötigen aber nur eine Fläche von 9800 qm, was
einer Flächeneinsparung von 13% entspricht. Anstelle der bisherigen Fläche (obere Darstellung) er-
gibt sich bei sonst beibehaltenem Anordnungskonzept ein größeres Verhältnis von Länge zu Breite
der Spinnerei, was kein Nachteil sein muss
5.5.3 Anlagenstruktur erfordert neue Koppelelemente
An einem einfachen Beispiel, der Kopplung zweier technologischer Prozesse, wird die
Entwicklung einer Anlagenstruktur unter Einbeziehung der
Funktionsbestimmung
für zu
Prozess 1 sei durch Maschine M 1, Prozess 2 durch Maschine M 2 oder zwei Maschinen
M 2.1, M 2.2 realisierbar. Die Gutströme unterscheiden sich prozessbedingt, z. B. durch
ihre Strombreite B: B 1 entspricht einem mehrbahnigen, B 2 einem einbahnigen Gutstrom.
Im Fall 3.1 sind die Grundfunktion
Koppeln unverzweigter Ströme
und die für das
Kop-
peln ungleicher Ströme
erforderlichen Zusatzfunktionen zu erfüllen. Die Anlagenstruktu-
rierung ist mit dem Einsatz des Koppelelements Kp zum Ändern der Gutstrombreite abge-
schlossen.
Im Fall 3.2 seien die Varianten a, b, c die Realisierungsmöglichkeiten, gekennzeich-
Verzweigen
ein komplexes Koppelelement (Variante 3.2b) oder mehrere, für die einzel-
nen Funktionen konzipierte Elemente (Varianten 3.2a, 3.2c) in Betracht kommen können.
Die Vorzugsvariante ist nur unter Beachtung des Gutes und seiner Ordnung im Strom
bestimmbar. Zu diesen Varianten sei auf den Flaschenstrom einer Abfüllanlage bezogen
bemerkt:
Variante a
ist dannsinnvoll, wenn dasVerzweigen nur ausgehend vom einbahnigen Strom
ohne Weiteres erfolgen kann.
Variante b
kommt der Forderung nach kontinuierlicher Gutstromänderung am nächsten.