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Bild 2.6: Sonderfall: Untendreher mit teleskopierbarem Ausleger 15
Turmdrehkrane unterteilen sich weiterhin in Untendreher, bei denen sich der Turm samt Ausle-
ger dreht, und Obendreher, bei denen sich ausschließlich der Aus- und Gegenausleger dreht.
Bei Obendrehern befinden sich der Drehkranz sowie das Gegengewicht des Auslegers im obe-
ren Bereich des Kranes, bei Untendrehern hingegen am Fußpunkt im unteren Bereich. Die
Untendreher werden aufgrund ihres oft falt- oder teleskopisierbaren Turmes als Selbstmonta-
gekrane bezeichnet und sind für kleinere Lasten und Auslegerlängen sowie eine einfache,
schnelle Montage und Demontage konzipiert. Die häufigsten Einsatzorte sind somit Baustellen
kleineren Ausmaßes. Die erforderliche Stellfläche bei einem Untendreher ist aufgrund des sich
drehenden Gegengewichtes größer als bei einem vergleichbaren Obendreher. Obendreher
können in der Regel größere Lasten bei einer größeren Auslegerlänge heben. Sie müssen je-
doch immer mit Hilfe von Fahrzeugkranen auf- und abgebaut werden. Dadurch ergeben sich
erheblich höhere Montagezeiten und -kosten als bei Untendrehern. Obendreher werden heute
meist stationär mit Unterwagen und Fundamentkreuz auf mehreren kleinen Einzelfundamenten
mit einer Kantenlänge von circa 1,0 m bis 2,0 m aufgestellt. Auf Gleisanlagen fahrbare Unter-
wagen sind jedoch auch verfügbar. Bei beengten Platzverhältnissen kann der Turm in ein Ein-
zelfundament oder eine Bodenplatte eingespannt werden. Der Vollständigkeit halber seien noch
Mobilbaukrane erwähnt. Diese sind Turmdrehkrane, die auf einem Autokranfahrgestell mon-
tiert sind. Sie sind straßenfahrbar und somit für schnelle Einsatzwechsel geeignet.
Werden auf einer Baustelle mehrere Krane eingesetzt, wird zusätzlich zum Baustelleneinrich-
tungsplan ein gesonderter Kraneinsatzplan in Form eines Lageplanes und eine maßstäbliche
Schnittdarstellung zum Nachweis der Kollisionsfreiheit erforderlich.
Turmdrehkrane werden grundsätzlich nach ihrem Lastmoment in tm (= Traglast [t] · zugehörige
Ausladung [m], Angabe in Tonnenmetern) sowie ihrer Hubhöhe in m (= Abstand zwischen
Oberkante Fundament oder Schiene bis zur höchsten Hakenstellung) klassifiziert. Dabei ist zu
15 Quelle: Völkner/FOX-Fotoagentur und BAuA.
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