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5.3 Leistungs- und Vorhaltegeräte
Die Kalkulation von Baupreisen geht von dem Grundprinzip aus, dass die Kosten kostenverur-
sachungsgerecht den jeweiligen Positionen zugewiesen werden. Das bedeutet zum Beispiel,
dass die Kosten für einen Bagger, der für einen Baugrubenaushub benötigt wird, in der Position
„Baugrubenaushub“ kalkuliert werden. Geräte, die einzelnen Positionen zugewiesen werden
können, werden Leistungsgeräte genannt. In vielen Fällen werden die Kosten dieser Positionen
maßgeblich durch die Leistungsgeräte bestimmt. Leistungsgeräte werden somit nicht Bestand-
teil der Kosten der Baustelleneinrichtung.
Im Gegensatz zu Geräten, die eindeutig einer Position zugewiesen werden können, gibt es je-
doch insbesondere im Hochbau zahlreiche Geräte (z. B. Kräne, Container), die keiner Position
eindeutig zugewiesen werden können. So werden zwar die Kräne für den Baugrubenaushub
nicht benötigt, es gibt jedoch eine große Zahl von Positionen, bei denen die Kräne in unter-
schiedlicher Weise eingesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel alle Positionen, in denen
Schalungsarbeiten ausgeschrieben sind, aber auch Positionen, die das Betonieren oder Maurer-
arbeiten zum Leistungsinhalt haben. Solche Geräte werden Vorhaltegeräte genannt.
5.4 Kalkulation der Baustelleneinrichtung
Generell ist festzustellen, dass es zwei prinzipielle Verfahren der Kalkulation von Baupreisen
gibt:
- die Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen und
- die Kalkulation über die Angebotssumme (Endsumme).
Vertiefende Informationen hierzu können der einschlägigen Fachliteratur entnommen wer-
den. 308, 309 Nur so viel sei an dieser Stelle erläutert: Die Kalkulation mit vorberechneten Zu-
schlägen kann nur dann sicher durchgeführt werden, wenn sich die Baumaßnahmen, die kalku-
liert werden, in der Baustelleneinrichtung nur gering unterscheiden. Dies ist meistens bei
Handwerksbetrieben der Fall. Handwerksbetriebe benötigen zwar in der Regel Spezialwerk-
zeug, jedoch im Gegensatz zu Bauunternehmen, die Rohbauarbeiten oder Bauarbeiten für Inf-
rastrukturmaßnehmen durchführen, keine teuren Vorhaltegeräte. Somit kann die „Kalkulation
mit vorberechneten Zuschlägen“ für all jene Baumaßnahmen, die sich in der Art der Baustel-
leneinrichtung unterscheiden, nicht angewandt werden. In diesen Fällen kommt die „Kalkulati-
on über die Endsumme“ zur Anwendung.
Kennzeichen der Kalkulation über die Angebotssumme ist, dass in einem ersten Schritt die
Einzelkosten für alle Teilleistungen - getrennt nach verschiedenen Kostenarten - ermittelt wer-
den. Typische Kostenarten sind Lohnkosten, Sonstige Kosten (hierunter fallen z. B. Stoffkos-
ten), Gerätekosten und Kosten für Fremdleistungen (siehe Bild 5.3). Danach müssen die „um-
zulegenden“ Kosten ermittelt werden, die sich aus den Baustellengemeinkosten (BGK), den
Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie aus Ansätzen für Wagnis (Risikoansatz) und für
308 Vgl. Berner/Kochendörfer/Schach, Grundlagen der Baubetriebslehre, Band 1.
309 Vgl. Drees/Paul, Kalkulation von Baupreisen.
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