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durch, dass die zahlreichen Nachunternehmer während des Ausbaus in größerem Maße parallel
arbeiten. Dies ist nur dadurch möglich, indem der Hauptunternehmer die Nachunternehmer in-
tensiv koordiniert, in größerem Maße die Baustelleneinrichtung gemeinsam genutzt wird und
die Logistik der Baustelle optimiert wird (Transport, Lagerflächen, Medienzuführung usw.).
Bei der Baustelleneinrichtung sind folgende Punkte besonders zu beachten:
- Für den Ausbau stehen meist die Hochbaukräne nicht mehr zur Verfügung. Es ist zu prü-
fen, ob die Versorgung der Nachunternehmer bis zum Schließen des Gebäudes
(Dach/Fassade/Transportöffnungen) noch über auskragende Plattformen vor der Fassade
möglich ist. Besonders bei höheren Bauwerken können während des Rohbaus Außen-
Bauaufzüge (vgl. Abschnitt 2.2.10, Bauaufzüge (Lasten- und Personenaufzüge), S. 61)
genutzt werden. Nach Fertigstellung des Rohbaus ist zu prüfen, ob die endgültigen Auf-
züge für die Bautransporte genutzt werden können. Selbstverständlich sind die endgülti-
gen Aufzüge dann gegen Beschädigung zu schützen.
- Da während des Ausbaus gleichzeitig zahlreiche Ausbaugewerke auf der Baustelle tätig
sind, ergibt sich die maximale Anzahl an gewerblichen Arbeitskräften während des Aus-
baus. Für diese Personalspitze sind die Pausenräume und die Sanitäranlagen zu dimensio-
nieren (vgl. Abschnitt 2.3, Sozial- und Büroeinrichtungen, geschlossene Lagerräume, S.
68). In der Regel stellt dann der Hauptunternehmer diese Räumlichkeiten dem Nachunter-
nehmer zur Verfügung. Eventuell bietet es sich an, Pausenräume im Bauwerk einzurich-
ten.
- Die Möglichkeiten zur Einrichtung von Zwischenlagern sind in der Regel sehr begrenzt.
Die Nachunternehmer erwarten jedoch, dass für einzubauende Bauteile (z. B. Kabel, Sani-
tärobjekte, Leuchten, Türen, TGA) abschließbare Räume (Bautüren) zur Verfügung ge-
stellt werden. Alternativ muss Platz für Lagercontainer bereitgestellt werden.
- Die Baulogistik spielt eine besondere Rolle, daher müssen Transportwege innerhalb des
Gebäudes dynamisch (tageweise Anpassung der Transportwege) geplant werden. Infolge
der während des Ausbaus geschlossenen Gebäudehülle ist dabei auch auf ausreichende
Beleuchtung und die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen zu achten (vgl. Ab-
schnitt 2.4.2, Baustraßen und Bauwege, S. 96 und 2.6.4, Baustellenbeleuchtung, S. 216).
- Eingebaute Bauteile (z. B. verlegte Fußbodenbeläge, Treppen, Geländer) sind sofort sorg-
fältig vor Beschädigungen zu schützen. Daher sind geeignete Schutzmaßnahmen zu pla-
nen.
- Die Anforderungen an den Brandschutz sind während des Ausbaus besonders zu beach-
ten, da zahlreiche brennbare Bauteile um Gebäude lagern oder bereits eingebaut sind (vgl.
Abschnitt 2.6.7, Brandschutz, S. 243).
- Infolge der Vielzahl an auf der Baustelle tätigen Gewerken ist auf ein strenges Regime für
die Abfallentsorgung zu achten (vgl. Abschnitt 2.5.7, Abfallentsorgung, S. 185). Ansons-
ten besteht Gefahr, dass der Abfall der Nachunternehmer auf anonymen Müllbergen im
Gebäude gelagert wird und letztlich auf Kosten des Hauptunternehmers zu entsorgen ist.
Weiterführende Literatur: Langen/Schiffers, Bauplanung und Bauausführung, 2005
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