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der SIGE-Plan und ggf. andere Unterlagen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz betreffen,
zum Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen gemacht werden. Damit können die jeweiligen
Festlegungen in den privatrechtlichen Bauvertrag eingebunden werden. Falls der Bauherr Ge-
rüste zur gemeinsamen Nutzung durch verschiedene Unternehmen zur Verfügung stellt, wird er
diese Leistungen als eigene Vergabeeinheit (Gerüstbau) vorsehen. Andere Teile der Leistungen
wird er häufig dem Rohbau-Unternehmer zuweisen.
Damit der Koordinator seine Koordinierungsaufgaben erfüllen kann, wird er in engem Kontakt
mit den einzelnen Bauunternehmen deren Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Gesund-
heitsschutz mit den Maßnahmen des Bauherrn sowie der anderen Unternehmen abstimmen.
Diese Koordinierungsaufgaben werden erleichtert, wenn die Unternehmer vertraglich ver-
pflichtet werden, ihre eigene Gefährdungsbeurteilung dem Koordinator zur Verfügung zu stel-
len.
Hinsichtlich der Planung der Baustelleneinrichtung sollte daher jeder Unternehmer die Aus-
schreibungsunterlagen genau durchsehen, um hieraus Erkenntnisse für seine eigene Baustellen-
einrichtungsplanung zu erhalten.
3.4 Ablauf der Baustelleneinrichtungsplanung
Die Planung der Baustelleneinrichtung kann bei üblichen Bauvorhaben in Abhängigkeit des
Baufortschritts in drei Phasen gegliedert werden.
-
Phase 1: Planung der Baustelleneinrichtung bis zur Auftragsvergabe
-
Phase 2: Planung der Baustelleneinrichtung nach Auftragsvergabe bis zum Baubeginn
-
Phase 3: Fortschreibung der Baustelleneinrichtung nach Baubeginn
3.4.1 Phase 1: Planung der Baustelleneinrichtung bis zur Auftragsvergabe
Für die Ermittlung des Angebotspreises müssen in der ersten Phase (Planung der Baustellen-
einrichtung bis zur Auftragsvergabe) unter anderem die Grundlagen des gewählten Bauverfah-
rens sowie der Bauablauf festgelegt werden. Damit im Zusammenhang steht die Planung der
Baustelleneinrichtung. Dazu muss ein Grobkonzept entwickelt werden, in dem der grundsätzli-
che Bauablauf, das gewählte Bauverfahren sowie der Einsatz von Großgeräten unter Beachtung
der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt sind. Dieser Planungsschritt ist erforderlich, um die
Grundlagen für die Kalkulation (Einsatzdauer sowie Leistungs- und Kostenansätze für Perso-
nen und Geräte) zu bestimmen.
3.4.2 Phase 2: Planung der Baustelleneinrichtung nach Auftragsvergabe bis zum
Baubeginn
Die zweite Phase (Planung der Baustelleneinrichtung nach Auftragsvergabe bis zum Baube-
ginn) beinhaltet die ausführungsreife Planung der Baustelleneinrichtung. Das in der ersten Pha-
se entwickelte Konzept wird weiter vervollständigt und konkretisiert bzw. unter Berücksichti-
gung eventueller, neuer Entscheidungen zu den Bauverfahren grundsätzlich neu überarbeitet.
Unternehmensinterne Anlaufgespräche, Baufeldbesichtigungen sowie Abstimmungen mit dem
Bauherrn bzw. seinen Planern liefern wichtige Informationen für die Planung der Elemente der
Baustelleneinrichtung sowie der Erstellung des Baustelleneinrichtungsplanes. Nachfolgend
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