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Bild 2.147:
Mobile Baustraße zur Erschließung ufernaher Bereiche
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Grundsätzlich sollten bezüglich des Gewässerschutzes folgende Punkte beachtet werden.
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Die Betankung von Baumaschinen muss auf besonders abgedichteten Flächen erfolgen.
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Es sollten immer biologisch abbaubare Schal- und Sägekettenöle verwendet werden.
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In offenen Gewässern arbeitende Baumaschinen, die mit hydraulischen Antrieben u. ä.
versehen sind, müssen biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle verwenden.
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Baustellenabwässer sind grundsätzlich als verschmutzte Abwässer einzustufen und geson-
dert zu entsorgen.
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Wenn möglich, sollte immer ein Abstand der Baustelleneinrichtung zum Gewässer von
mindestens 10 m eingehalten und ausreichend markiert bzw. gesichert werden (Schutzzo-
ne des Uferbereichs).
Bei der
Entsorgung von Schmutzwässern
der Baustelle sind die in Abschnitt 2.5.4, Abwas-
serentsorgung, S. 177 gemachten Angaben zu beachten. Dies betrifft insbesondere Schmutz-
wässer von
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der Reinigung von Betonmisch- und Betontransportgeräten,
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der Reinigung von Fahrzeugen und Maschinen,
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Reifenwaschanlagen sowie
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Sanitäranlagen.
Das auf der Baustelle anfallende
Regenwasser
sollte gegebenenfalls aus Baugruben sowie von
Böschungsoberkanten gezielt abgeleitet werden. Dazu sind entsprechend dimensionierte was-
serleitende bzw. wasserabweisende Konstruktionen auszubilden. Gleiches gilt auch für das ge-
samte Baufeld, wenn die Gefahr von Schäden durch unkontrollierbares, oberflächig abfließen-
des Regenwasser gegeben ist (z. B. bei Unterspülung von Fundamenten, vgl. Abschnitt 2.5.4,
Abwasserentsorgung, S. 177).
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Quelle: linkes Bild: Emunds + Staudinger (www.es-verbau.com); rechtes Bild: Tiefbau-BG (Hrsg.):
Tiefbau, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Heft 5, 05/2002, S. 268.