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Bild 2.147: Mobile Baustraße zur Erschließung ufernaher Bereiche 237
Grundsätzlich sollten bezüglich des Gewässerschutzes folgende Punkte beachtet werden.
- Die Betankung von Baumaschinen muss auf besonders abgedichteten Flächen erfolgen.
- Es sollten immer biologisch abbaubare Schal- und Sägekettenöle verwendet werden.
- In offenen Gewässern arbeitende Baumaschinen, die mit hydraulischen Antrieben u. ä.
versehen sind, müssen biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle verwenden.
- Baustellenabwässer sind grundsätzlich als verschmutzte Abwässer einzustufen und geson-
dert zu entsorgen.
- Wenn möglich, sollte immer ein Abstand der Baustelleneinrichtung zum Gewässer von
mindestens 10 m eingehalten und ausreichend markiert bzw. gesichert werden (Schutzzo-
ne des Uferbereichs).
Bei der Entsorgung von Schmutzwässern der Baustelle sind die in Abschnitt 2.5.4, Abwas-
serentsorgung, S. 177 gemachten Angaben zu beachten. Dies betrifft insbesondere Schmutz-
wässer von
- der Reinigung von Betonmisch- und Betontransportgeräten,
- der Reinigung von Fahrzeugen und Maschinen,
- Reifenwaschanlagen sowie
- Sanitäranlagen.
Das auf der Baustelle anfallende Regenwasser sollte gegebenenfalls aus Baugruben sowie von
Böschungsoberkanten gezielt abgeleitet werden. Dazu sind entsprechend dimensionierte was-
serleitende bzw. wasserabweisende Konstruktionen auszubilden. Gleiches gilt auch für das ge-
samte Baufeld, wenn die Gefahr von Schäden durch unkontrollierbares, oberflächig abfließen-
des Regenwasser gegeben ist (z. B. bei Unterspülung von Fundamenten, vgl. Abschnitt 2.5.4,
Abwasserentsorgung, S. 177).
237 Quelle: linkes Bild: Emunds + Staudinger (www.es-verbau.com); rechtes Bild: Tiefbau-BG (Hrsg.):
Tiefbau, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Heft 5, 05/2002, S. 268.
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