Civil Engineering Reference
In-Depth Information
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Elektroinstallationsarbeiten und
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Arbeiten mit mobilen Heizanlagen
(vgl. Abschnitt 2.6.11.3, Winterbaubeheizung, S. 269).
Die
häufigsten Gefahrenpunkte
auf der Baustelle sind vor allem:
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alle Lagerungen von brennbaren Stoffen, insbesondere Kraftstoffen, Dämm- und Isolier-
materialien, Verpackungen, Kabel sowie Farb- und Lösungsmittel,
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Baustellenabfälle sowie Abbruchmaterial,
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alle feuergefährlichen Arbeiten und Arbeiten mit leichtentzündlichen Materialien,
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Druckgasbehälter,
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Behelfsbauten und Behelfskonstruktionen,
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offene und geschlossene Feuerstellen sowie Heizungsanlagen,
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elektrische Anlagen und Gasgeräte,
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Unterkunfts- und Bürocontainer sowie
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Testphasen und Inbetriebnahmen von technischen Anlagen.
2.6.7.2
Dimensionierung von Elementen des Brandschutzes
Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung vorhandener
Einrichtungen und Materialien und der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer
ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmel-
dern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
Gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 5 ArbStättV (2004) umfasst das Einrichten von Arbeitsstät-
ten auch die Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen sowie das Anlegen und Kennzeichnen
von Fluchtwegen und brandschutztechnischen Ausrüstungen. Auch die DIN EN 3 Teil 4 be-
trachtet Baustellen als Arbeitsstätten und schreibt an diesen Feuerlöscheinrichtungen vor. Die
konkrete Umsetzung der ArbStättV (2004) wird weiterführend in der ASR 13/1,2 (Feuerlösch-
einrichtungen) sowie der BGR 133 (Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern) geregelt.
Demnach haben
Baustellen ohne Feuerarbeiten
eine mittlere Brandgefährdung
218
, hingegen
Baustellen mit Feuerarbeiten
eine große Brandgefährdung
219
. Entsprechend der vorhandenen
Brandgefährdung, Brandklasse sowie der Geometrie des Gebäudes kann nach den genannten
Regelwerken die Anzahl an vorzuhaltenden Feuerlöschern bestimmt werden. Der Tabelle 2.59
können dazu die Einteilungen und Bezeichnungen der Brandklassen sowie der Tabelle 2.60 die
Arten, Kennbuchstaben sowie Eignungen von marktüblichen Feuerlöschern entnommen wer-
den.
218
Mittlere Brandgefährdung
liegt nach ASR 13/1,2 vor, wenn Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vor-
handen sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind, jedoch
keine große Brandausbreitung in der Anfangsphase zu erwarten ist.
219
Große Brandgefährdung
liegt nach ASR 13/1,2 vor, wenn Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vorhan-
den sind und durch die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandent-
stehung gegeben sind
und
in der Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rechnen ist
oder
eine Zu-
ordnung in mittlere oder geringe Brandgefährdung nicht möglich ist.