Civil Engineering Reference
In-Depth Information
- I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialen, hergestellt nach herkömmlichen
Schuhfertigungsmethoden und
- II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (z. B. Gummistiefel).
Tabelle 2.58 zeigt die Kennzeichnungskategorien von Sicherheitsschuhen nach
DIN EN ISO 20 345 bzw. BGR 191. Je nach Art der Baustelle werden für die Beschäftigten
Sicherheitsschuhe der Kategorie S 3 oder S 5 vorgeschrieben.
Tabelle 2.58: Kennzeichnungskategorien von Sicherheitsschuhen nach BGR 191
Kategorie
Grundanforderungen
Zusatzanforderungen
SB
I oder II
geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmever-
mögen im Fersenbereich
S 1
I
S 2
I
wie S 1, zusätzlich: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme
wie S 2, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Lauf-
sohle
S 3
I
S 4
II
Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
wie S 4, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, profilierte Lauf-
sohle
S 5
II
Alle Sicherheitsschuhe müssen mit einer Kennzeichnung versehen sein. Die allgemeine
Kennzeichnung nach Norm muss folgende Informationen enthalten:
- die angewendete Norm (DIN EN ISO 20 345: 2004),
- Schuhgröße (z. B. 43),
- Zeichen des Herstellers (z. B. OP),
- Typenbezeichnung/Artikel des Herstellers (z. B. BOWES),
- Herstellungsdatum (mindestens Quartal und Jahr, z. B. 4/2007)
- zusätzliche Kennzeichnungssymbole, falls die Schuhe zusätzliche sicherheitstechnische
Ausrüstungen enthalten (z. B. Schutz gegen Kettensägenschnitte oder elektrisch isolierte
Schuhe zum Arbeiten unter Spannung).
Vor der Auswahl von Sicherheitsschuhen hat der Unternehmer gemäß § 2 PSABV eine Bewer-
tung des zum Einsatz kommenden Fußschutzes vorzunehmen, um festzustellen, ob diese
- für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und beispielsweise ausrei-
chenden Schutz gegen Ausrutschen und Verletzungen durch Stoßen, Einklemmen,
Hineintreten in spitze Gegenstände usw. bieten;
- Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr
mit sich zu bringen und
- ergonomische Anforderungen erfüllen.
Für weitere Informationen zur Benutzung von Fuß- und Knieschutz wird auf die BGR 191
(Benutzung von Fuß- und Knieschutz) sowie die einschlägigen Herstellerangaben verwiesen.
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