Civil Engineering Reference
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Höhenklassen für Gerüste
Lichte Höhe zwischen Gerüstlage und Querriegel
1,75 m h 1a < 1,90 m
Lichte Höhe zwischen Gerüstlage und Gerüsthalter 1,75 m h 1b < 1,90 m
H1
Schulterhöhe
h 2 1,60 m
h 3 1,90 m
Lichte Höhe zwischen den Gerüstlagen
Lichte Höhe zwischen Gerüstlage und Querriegel
h 1a 1,90 m
h 1b 1,90 m
Lichte Höhe zwischen Gerüstlage und Gerüsthalter
H2
Schulterhöhe
h 2 1,75 m
h 3 1,90 m
Lichte Höhe zwischen den Gerüstlagen
Bild 2.134: Bedeutung der Höhenklassen bei Gerüsten gemäß DIN EN 12 811-1 206
Bild 2.135: Bedeutung der Lastklassen bei Gerüsten gemäß DIN EN 12 811-1 207
Die Belagteile der Gerüste dürfen einen lichten Abstand von maximal 25 mm haben und sollten
eine rutschhemmende Oberfläche aufweisen. Sie sind weiterhin so zu verlegen, dass sie weder
verrutschen noch wippen oder abheben. Bei einer Neigung der Belagsfläche von mehr als 1 : 5
(circa 11°) müssen über die gesamte Breite reichende Trittleisten fest angebracht sein.
c) Seitenschutz und Leitern von Arbeits- und Schutzgerüsten
Der Seitenschutz von Gerüsten muss grundsätzlich dreiteilig sein und angeordnet werden,
wenn der Gerüstbelag mehr als 2,0 m über dem Boden liegt. Er besteht aus einem Geländer-
und einem Zwischenholm sowie einem Bordbrett. Geländer- und Zwischenholm haben eine
Leit- und Brüstungsfunktion bei der Nutzung der Gerüstlage als Verkehrsweg und Arbeitsplatz.
206 Zur Maßangaben h 1a , h 1b , h 2 und h 3 vergleiche Bild 2.132.
207 Zur Interpretation des Begriffes Teilflächenfaktor vergleiche Abschnitt 6.2.2.4 DIN EN 12 811-1.
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