Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Höhenklassen für Gerüste
Lichte Höhe zwischen Gerüstlage und Querriegel
1,75 m h
1a
< 1,90 m
Lichte Höhe zwischen Gerüstlage und Gerüsthalter
1,75 m h
1b
< 1,90 m
H1
Schulterhöhe
h
2
1,60 m
h
3
1,90 m
Lichte Höhe zwischen den Gerüstlagen
Lichte Höhe zwischen Gerüstlage und Querriegel
h
1a
1,90 m
h
1b
1,90 m
Lichte Höhe zwischen Gerüstlage und Gerüsthalter
H2
Schulterhöhe
h
2
1,75 m
h
3
1,90 m
Lichte Höhe zwischen den Gerüstlagen
Bild 2.134:
Bedeutung der
Höhenklassen bei Gerüsten gemäß DIN EN 12 811-1
206
Bild 2.135:
Bedeutung der
Lastklassen bei Gerüsten gemäß DIN EN 12 811-1
207
Die
Belagteile
der Gerüste dürfen einen lichten Abstand von maximal 25 mm haben und sollten
eine rutschhemmende Oberfläche aufweisen. Sie sind weiterhin so zu verlegen, dass sie weder
verrutschen noch wippen oder abheben. Bei einer Neigung der Belagsfläche von mehr als 1 : 5
(circa 11°) müssen über die gesamte Breite reichende Trittleisten fest angebracht sein.
c) Seitenschutz und Leitern von Arbeits- und Schutzgerüsten
Der
Seitenschutz
von Gerüsten muss grundsätzlich dreiteilig sein und angeordnet werden,
wenn der Gerüstbelag mehr als 2,0 m über dem Boden liegt. Er besteht aus einem Geländer-
und einem Zwischenholm sowie einem Bordbrett. Geländer- und Zwischenholm haben eine
Leit- und Brüstungsfunktion bei der Nutzung der Gerüstlage als Verkehrsweg und Arbeitsplatz.
206
Zur Maßangaben
h
1a
,
h
1b
,
h
2
und h
3
vergleiche Bild 2.132.
207
Zur Interpretation des Begriffes
Teilflächenfaktor
vergleiche Abschnitt 6.2.2.4 DIN EN 12 811-1.