Travel Reference
In-Depth Information
und mindestens einer leeren Seite für
das Visum
µ den Zulassungsbescheid der Hochschule in
China
µ das Einladungsformular der Hochschule in
China (Formular Nr. JW201 oder JW202)
µ eine Kopie des Gesundheitszeugnisses mit
negativem HIV-Test bei einem Aufenthalt
über sechs Monaten
µ 400 Zigaretten, 100 Zigarren oder
500 g Tabak
µ zwei Flaschen Spirituosen (0,75 l)
µ Parfüm oder Eau de Toilette für den
persönlichen Bedarf
Für den persönlichen Bedarf dürfen tech-
nische Geräte wie ein Fotoapparat, ein
Radio, ein Laptop etc. eingeführt wer-
den. Genaue Informationen erhält man
im Zweifelsfall bei den chinesischen Kon-
sulaten (s. „Informationsquellen“). Wert-
gegenstände müssen bei der Einreise in
das dafür vorgesehene Formular („Entry
Card“) eingetragen werden.
Ebenso muss eine Gesundheitserklä-
rung abgegeben werden, in der u. a. die
Frage nach einer HIV-Erkrankung beant-
wortet werden muss. Diese Formulare
werden bereits vor der Ankunft im Flug-
zeug verteilt, liegen aber auch in der An-
kunftshalle aus.
Die Ausfuhr von Tieren oder Produkten
aus Tieren, die dem Washingtoner Arten-
schutzübereinkommen von 1973 unter-
liegen (dazu zählen z. B. Produkte aus
Elfenbein oder Krokodilleder), ist streng
verboten. Die Ausfuhr von Antiquitäten
ist strengen Regelungen unterworfen,
unterteilt nach Art und Bedeutung der
Kunstgegenstände. So dürfen Münzen
aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht
ausgeführt werden und viele Antiquitäten
nur dann, wenn sie die rote Siegelmarke
des chinesischen Kulturamts tragen.
Bei der Ausreise ist eine ausgefüllte
Ausreisekarte für den Zoll („Departure
Card“) abzugeben (Angaben zu Name,
Geburtsdatum, Passnummer usw. so-
wie Angaben zum Inhalt der Gepäck-
stücke, z. B. Antiquitäten). Diese For-
mulare findet man in der Halle vor der
Passkontrolle.
Die Unterlagen können frühestens 50
Tage vor Reiseantritt bei der chinesi-
schen Botschaft oder einem Konsu-
lat eingereicht werden. Informationen
zum Antrag auf ein Studentenvisum
erhält man auch bei den Hochschulen
in Deutschland oder den diplomatischen
Vertretungen Chinas.
deVisen
Die chinesischen Behörden erlauben die
Einfuhr von 5000 US-$ (oder Gegenwert
in anderen Devisen) für ausländische
Staatsangehörige und 2000 US-$ (oder
Gegenwert in anderen Devisen) für chi-
nesische Staatsangehörige. Über darü-
ber hinausgehende Geldbeträge muss
eine Einfuhrerklärung abgegeben wer-
den. Zusätzlich dürfen bis zu 6000 Yuan
unabhängig von der Staatsangehörigkeit
eingeführt werden.
Zoll-, ein- und
AusFuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Rauschmitteln, Waffen,
Munition, Pornografie und in China ver-
botener Video- und Audioaufnahmen
oder Literatur ist ebenso verboten wie
die Einfuhr verseuchter Nahrungsmittel.
Die zollfreie Einfuhr von Genussmitteln
ist begrenzt auf:
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