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In-Depth Information
doch nicht immer befriedigend. Bei
Büchern gibt es keine Preisbindung -
Preisvergleiche lohnen.
den am Flughafen, was aber nicht un-
bedingt billiger ist! Zahlreiche Läden
in San José bieten inzwischen auch Zi-
garren an, meist aus Cuba importiert,
aber es gibt auch puros aus heimi-
scher Produktion.
Wer auf die Nicoya-Halbinsel kommt,
hat dort die Gelegenheit, schöne Töp-
ferwaren zu günstigen Preisen zu er-
stehen.
Souvenirs
Souvenirs werden vor allem in der
Hauptstadt angeboten: In zahlreichen
Artesanía -Läden werden Holzschnitze-
reien (oft aus tropischen Edelhölzern!),
Lederwaren, Nachbildungen antiker
Kunstgegenstände und allerlei Kitsch
verkauft. Vier Straßen östlich der Plaza
de la Cultura ist die ganze Woche
Kunsthandwerksmarkt, wobei die an-
gebotenen Textilien meist aus Guate-
mala stammen. Handeln ist hier eben-
so üblich wie beim Kauf von Hänge-
matten. Im Mercado Central und Bor-
bon werden ebenfalls Mitbringsel an-
geboten.
Ein weiteres Zentrum für Kunsthand-
werk, vor allem Holzschnitzereien, ist
Sarchí, wobei sich die Preise dort nicht
wesentlich von denen in San José un-
terscheiden. Ursprünglich vor allem
wegen seiner Lederarbeiten bekannt,
gibt es heute im Nachbarort Moravia
(9 km von San José) so gut wie alles,
was das Touristenherz begehrt.
Ebenfalls in San José gibt es eine
ganze Reihe von Kunstgalerien, die
aber auch nicht gerade durch ihre
günstigen Preise auffallen.
Ein beliebtes Mitbringsel, und dabei
nicht nur nützlich, sondern sicher auch
landestypisch, ist Kaffee, der schön
verpackt in Jute-Säckchen angeboten
wird. Alkoholische Getränke (z.B.
Rum oder Guaro) kauft man am bes-
ten in einem Supermarkt oder bei der
Ausreise an einem der Duty-Free-Lä-
Zollbestimmungen
Bei der Rückreise gibt es auch auf
europäischer Seite Freigrenzen, Ver-
bote und Einschränkungen, die man
beachten sollte, um eine böse Überra-
schung zu vermeiden. Folgende Frei-
mengen darf man zollfrei einführen:
Tabakwaren (über 17-Jährige in EU-Länder
und in die Schweiz): 200 Zigaretten oder 100
Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
Alkohol (über 17-Jährige in EU-Länder): 1 l
über 22 % Vol. oder 2 l bis 22 % Vol. und zu-
sätzlich 2 Liter nicht-schäumende Weine; in
die Schweiz: 2 Liter bis 15 % Vol. und 1 Liter
über 15 % Vol.
Andere Waren für den persönlichen Ge-
brauch (über 15-Jährige): nach Deutschland
500 g Kaffee, nach Österreich zusätzlich
100 g Tee, (ohne Altersbeschränkung): 50 g
Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette sowie
Waren bis zu 175 . In die Schweiz Waren
bis zu einem Gesamtwert von 300 SFr pro
Person.
Wird der Warenwert von 175 bzw.
300 SFr überschritten, sind Einfuhrab-
gaben auf den Gesamtwert der Ware
zu zahlen und nicht nur auf den die
Freigrenze übersteigenden Anteil. Die
Berechnung erfolgt entweder pau-
schalisiert oder nach dem Zolltarif je-
der einzelnen Ware zuzüglich sonsti-
ger Steuern.
 
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