Biomedical Engineering Reference
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vor allem auf die Ergebnisse der biologischen Sicherheitsforschung. Diese muss
anwendungsnah, also in einem kontrollierten Freisetzungsversuch erfolgen,
wenn die Pflanzen einmal in der Landwirtschaft eingesetzt werden sollen. Die
Vielfalt der Faktoren, die mit der Pflanze im Freiland interagieren, kann nicht im
Gewächshaus oder Labor simuliert werden. Deshalb begleitet die Bundesre-
gierung bereits seit Ende der 1980er-Jahre die Entwicklung der Gentechnik auch
mit Forschungsinitiativen zu Fragen der biologischen Sicherheit. Bis heute hat
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit mehr als
100 Millionen Euro über 300 Vorhaben gefördert, davon 120 Projekte zur Si-
cherheitsbewertung gentechnisch veränderter Pflanzen (GVPs). Laut Auskunft
des BMBF konnten bisher in keinem der Projekte wissenschaftliche Belege für
ökologische Schäden durch die untersuchten gentechnisch veränderten Pflan-
zen gefunden werden.
Trotz dieser zahlreichen und fundierten Ergebnisse der naturwissenschaft-
lichen Sicherheitsforschung sind breite Kreise der Bevölkerung gleichwohl zu-
nehmend mehr der Ansicht, dass Gentechnik auf dem Acker mit einem unkalku-
lierbaren Risiko verbunden sei. Dieser Standpunkt hängt entscheidend davon
ab, welche Maßstäbe an das Verständnis von „Sicherheit“ und „Risiko“ bzw.
„Gefahr“ zuletzt gelegt werden. So räumte z. B. kürzlich die Mehrheit der Eid-
genössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Außerhumanbereich
(EKAH) ein nach wie vor bestehendes (Noch-)Nicht-Wissen bei der Abschätzung
möglicher Risiken eines Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen ein.
Eine Mehrheit der Kommission geht davon aus, dass
„grundsätzlich die Möglichkeit [besteht], dass GV-Pflanzen unbeabsichtigte und
unerwartete Wirkungen haben, sei dies aufgrund von pleiotropen oder darüber
hinaus aufgrund von epigenetischen oder von kumulativen Effekten. Man muss auf
der Grundlage von unvollständigem Wissen entscheiden und bewegt sich damit in
einer typischen Risikosituation. Daraus folgt, dass eine GV-Pflanze nie abschließend
als «sicher» oder «nicht sicher» beurteilt werden kann. Es können nur Angaben
über das Risiko gemacht werden, d. h. über die Eintrittswahrscheinlichkeit von
Schadensszenarien. Welche Konsequenzen das zweite Beurteilungsmodell für die
Zulässigkeit versuchsweiser und kommerzieller Freisetzung von GV-Pflanzen hat, ist
abhängig von der Einschätzung der Qualität des unvollständigen Wissens, ferner
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