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nerhalb der Euro-Länder sollte die Barauszahlung per Kre-
ditkarte nach der EU-Preisverordnung nicht mehr kosten
als im Inland, aber je nach ausgebender Bank kann das
Kreditkartenkonto mit bis zu 5,5 % der Abhebungssumme
belastet werden (am Schalter in der Regel teurer als am
Geldautomaten). Für das bargeldlose Zahlen per Kreditkar-
te innerhalb der Euro-Länder dürfen die ausgebenden Ban-
ken keine Gebühr für den Auslandseinsatz veranschlagen;
für die Schweizer wird jedoch ein Entgelt von ca. 1-2 %
des Umsatzes berechnet.
Bei Verlust oder Diebstahl der Karten siehe „Notfälle“.
Gesundheit
Ein nicht unerhebliches Hindernis beim Arztbesuch ist das
Sprachproblem. Über das deutsche Honorarkonsulat in
Alicante oder über seinen Automobilclub können Adres-
sen von deutschsprachigen Ärzten erfragt werden.
Gesetzliche
Krankenver-
sicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen von Deutschland und
Österreich garantieren eine Behandlung im akuten Krank-
heitsfall auch in Spanien, wenn die Versorgung nicht bis
nach der Rückkehr warten kann. Als Anspruchsnachweis
benötigt man die Europäische Krankenversicherungskar-
te, die man bei seiner Krankenkasse erhält.
Im Krankheitsfall besteht ein Anspruch auf ambulante
oder stationäre Behandlung bei jedem zugelassenen Arzt
und in staatlichen Krankenhäusern. Da jedoch die Leistun-
gen nach den gesetzlichen Vorschriften im Ausland abge-
rechnet werden, kann man auch gebeten werden, zunächst
die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Obwohl be-
stimmte Beträge von der Krankenkasse hinterher erstattet
werden, kann ein Teil der finanziellen Belastung beim Pa-
tienten bleiben und zu Kosten in kaum vorhersagbarem
Umfang führen.
Auslands-
krankenver-
sicherung
Deshalb wird der Abschluss einer privaten Auslandskran-
kenversicherung dringend empfohlen.
Bei Abschluss der Versicherung - die es mit bis zu einem
Jahr Gültigkeit gibt - sollte auf einige Punkte geachtet wer-
den. Zunächst sollte ein Vollschutz ohne Summenbe-
schränkung bestehen, im Falle einer schweren Krankheit
oder eines Unfalls sollte auch der Rücktransport über-
nommen werden, denn der Krankenrücktransport wird von
den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Diese Zu-
satzversicherung bietet sich auch über einen Automo-
bilclub an, insbesondere wenn man bereits Mitglied ist. Sie
bietet den Vorteil billiger Rückholleistungen (Helikopter,
Flugzeug) in extremen Notfällen.
 
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