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Formalitäten
Spanien hat das Schengen-Abkommen unterschrieben und
gehört somit zu dem Territorium, das als so genanntes
grenzloses Gebiet gilt. Bürger aus EU-Ländern können sich
hier ohne Grenzkontrollen bewegen. Staatsangehörige
der Schweiz dürfen ohne Visum für drei Monate nach Spa-
nien einreisen.
Für längere Aufenthalte müssen Schweizer z. B. bei der
spanischen Botschaft in Bern ein Visum beantragen. In
Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebende Staats-
bürger von Nicht-EU-Staaten müssen grundsätzlich ein Vi-
sum bei der entsprechenden diplomatischen Vertretung
Spaniens beantragen:
Kontrollen
Deutschland: Spanische Botschaft, Lichtensteinallee 1,
10787 Berlin, Tel. (030) 2 540 070, Fax (030) 25 799 557.
Österreich: Spanische Botschaft, Argentinierstraße 34,
1040 Wien, Tel. (01) 5 055 788, Fax (01) 505 578 825.
Schweiz: Spanische Botschaft, Kalcheggweg 24, Post-
fach 99, 3000 Bern 15, Tel. (031) 3 505 252, Fax (031)
3 505 255.
Auch für alle Durchreiseländer über Land müssen Nicht-
EU-Bürger ein Visum beantragen. Die diplomatischen Ver-
tretungen kann man hier erfahren:
Ein farbenfrohes Fest: Moros y Cristianos
Tapfere Legionäre auf der Fiesta de Cartaginenses y Romanos
 
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