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Wissenswertes von A bis Z
Ärztliche Versorgung
Auch wenn zwischen Ihrem Land (Deutschland, Österreich oder Schweiz) und der Türkei
ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist der Abschluss einer privaten Ausland-
skrankenversicherung dringend zu empfehlen: Die privaten Krankenhäuser sind besser
ausgestattet als die staatlichen, zudem gewährleistet eine private Auslandskrankenversicher-
ung i. d. R. auch den Krankenrücktransport. Das vorgestreckte Geld für Behandlung und
Medikamente wird in der Heimat nach Vorlage einer Quittung mit Stempel, Datum und Un-
terschrift des türkischen Arztes bzw. Apothekers erstattet. In türkischen Apotheken (ezcane ,
Mo-Sa 9-19 Uhr) gibt es kaum etwas, was es bei uns nicht gibt, vieles jedoch unter einem
anderen Namen, zudem rezeptfrei und preiswerter. Im Schaufenster ist der nächstgelegene
Notdienst (nöbetçi) vermerkt.
Schutzimpfungen sind nicht vorgeschrieben. Es wird jedoch geraten, sich vor Reiseantritt
gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Gelbsucht (Hepatitis A) impfen zu lassen.
Falls Sie während Ihres Aufenthalts ein Schnupfen plagt: Öffentliches Naseputzen gilt
in der Türkei als sehr unfein!
Im Notfall : Zwei vom deutschen Generalkonsulat empfohlene private Krankenhäuser mit
englischsprachigen Ärzten sind:
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