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Wissenswertes von A bis Z
Zollbestimmungen
Waren für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei in die Türkei eingeführt werden. Dazu
200 g Tabak oder 50 Zigarren oder 200 Zigaretten (400 Zigaretten, sofern diese in einem
Duty Free Shop auf einem türkischen Flughafen vor der Zollabfertigung gekauft werden -
die Zigaretten sind dort billiger als im heimischen Duty Free Shop), eine 1-l-Flasche oder
zwei 0,7-l-Flaschen Spirituosen sowie Geschenke im Wert bis 300 €. Für die Ausfuhr anti-
ker Gegenstände aus der Türkei benötigt man die schriftliche Genehmigung eines Museums-
direktors. Das gilt auch für alte Siegel, Orden, Teppiche usw. Bei Zuwiderhandlung drohen
hohe Strafen! Die Mitnahme von Mineralien bedarf ebenfalls einer schriftlichen Genehmi-
gung (zuständig dafür MTA in Ankara, Tel. 0312/2873430). Bei der Rückreise per Flugzeug
dürfen für den privaten Gebrauch gekaufte Waren (wie z. B. Kleidung) nach Deutschland
und Österreich bis zu einem Wert von 430 € (300 € auf dem Landweg) zollfrei eingeführt
werden, für Schweizer gilt die Obergrenze von 300 sfr.
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