Civil Engineering Reference
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Anlageninterne Rohrleitungen, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll, haben
überwiegend eine ebene oder räumliche Struktur. Sie haben einen hohen Anteil richtungsän-
dernder Elemente je Längeneinheit, gleichzeitig ist der Anteil der Schweißnähte je Längenein-
heit groß. Insgesamt wird gegenüber den mehr linear orientierten Leitungen eine geringere
Verlegeleistung erreicht. Bei der Montage tritt keine wesentliche Veränderung des Montage-
ortes ein. Die Montage erfolgt in der Regel in einem abgegrenzten und überschaubaren
Raum. Damit sind die Voraussetzungen für eine stationäre Baustelleneinrichtung gegeben.
5.2■Voraussetzungen für die Montage
Die Baustelleneinrichtung soll die vielseitigen Verflechtungen zwischen der Organisation
und Durchführung der Montagearbeiten optimal gestalten helfen. Demzufolge beinhaltet
sie Einrichtungen zur Gewährleistung der Arbeits- und Lebensbedingungen der auf der
Baustelle tätigen Monteure, für die materiell-technische Sicherung der Montagearbeiten und
projektbezogener Sondermaßnahmen. In Abhängigkeit von der Größe des Montagevorhabens
ist die Baustelleneinrichtung differenziert zu planen. Hierzu gehören Tagesunterkünfte für
die Monteure, sanitäre Einrichtungen, im Bedarfsfalle auch Wohnunterkünfte ebenso wie
Werkstatt- und Lagerflächen, Büroräume, Bau- und Lagerstraßen, Energieversorgung und
Bereitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten u. a. m. Die Baustelleneinrichtung ist vom
Auftraggeber zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Senkung der mit der Baustelleneinrich-
tung verbundenen Kosten ist stets zu prüfen, ob z. B. vorhandene Gebäude bzw. bauliche
Einrichtungen sinnvoll dafür genutzt werden können. Auch der Einsatz mobiler Elemente
für die Baustelleneinrichtung (Container) ist zu prüfen.
Der Montageablauf erfordert, dass am Montageort die in den technologischen Unterlagen
fixierten Arbeiten mit minimalem Aufwand an Arbeitszeit und unter Ausschaltung von
Gefährdungen jeder Art durchgeführt werden können. Die Bedingungen dafür werden
unter dem Begriff Montagefreiheit zusammengefasst. Der Inhalt der Montagefreiheit ist
von der Art der Montage und den am Montageort vorherrschenden Bedingungen abhängig.
Sie ist dem Montagebetrieb vom Auftraggeber entsprechend seinen technisch begründeten
Anforderungen so zu gewährleisten, dass ein ungestörter Ablauf des Montageprozesses
gesichert wird. Dem Charakter der Montage entsprechend ist die Montagefreiheit zeitab-
hängig gemäß dem Montagefortschritt zu sichern. Zu den allgemeinen Montagefreiheits-
bedingungen gehören u. a.:
die Bereitstellung von Anfahrtswegen zum Montageort,
die Zugänglichkeit des Montageorts,
die Freigabe der Bau- und/oder Stahlkonstruktion für die Montage,
die Beleuchtung,
Winterbaumaßnahmen,
die Bereitstellung von Rüstung und Hilfskonstruktionen,
die Erteilung der Schweißerlaubnis und
die Gewährleistung arbeitsschutztechnischer Maßnahmen (z. B. Fluchtwege).
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