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A.0.2 Kapitel 3
Aufgabe 3.1
a) n:m-Beziehung:
Es gibt Orte mit mehreren Postleitzahlen (z.B. Bremen), jeder Ort hat mindes-
tens eine Postleitzahl. Es gibt Postleitzahlen, die für mehrere Orte gelten (z.B.
23863 für Kayhude und Bargfeld-Stegen). Jede Postleitzahl gilt für mindestens
einen Ort - dies gilt allerdings nicht für jede Kombination von fünf Ziffern.
b) 1:1-Beziehung: Zu jeder Steuernummer gibt es genau einen Steuerpflichtigen.
Jeder Steuerpflichtige hat genau eine Steuernummer.
c) n:1-Beziehung
d) n:1-Beziehung
e)
n:2-Beziehung
Aufgabe 3.2
Aufgabe 3.3
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