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Abb. 5.4 Vom Governance
Model zur Ernennung der
Verantwortlichen
In jedem Unternehmen muss es einen Verantwortlichen für den Datenschutz geben.
Der Verantwortliche für den Datenschutz ist der oberste Verantwortliche für das DSMS
und ist Teil des Unternehmens. Er sollte bestenfalls Mitglied der Geschäftsleitung, min-
destens aber in direkter Berichtslinie zu dieser stehen. Ersteres macht deutlich, dass
der hier vorgestellte Verantwortliche für den Datenschutz keinesfalls identisch sein
muss mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten i.S.d. BDSG 3 , welcher originär
lediglich eine vom Gesetzgeber eingeforderte Stelle zur unternehmenseigenen Selbst-
kontrolle darstellt. Eine Personenidentität ist auch nicht unbedingt notwendig, da der
betriebliche DSB vom Gesetzgeber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gefor-
3 Im gesamten Buch werden daher die beiden Begriffe „Verantwortlicher für den Datenschutz“ und
„betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ konsequent auseinander gehalten.
 
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