Database Reference
In-Depth Information
Abb. 2.2 Datenschutzanforderungen an die Unternehmen
können Unternehmen sich freiwillig selbst verpflichten und sog. „Codes of Conduct“
unterzeichnen. Solche sind bspw. vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirt-
schaft in Zusammenarbeit mit dem Berliner Landesbeauftragten für den Datenschutz und
einem Verbraucherschutzverband erstellt worden. [ 10 ]
Die zahlreichen hier beschriebenen Anforderungen aus dem Bereich Datenschutz, die
an ein Unternehmen gestellt werden, zeigt Abb. 2.2 .
Bereits aus der Masse der vielen möglichen einschlägigen Gesetze und Anforderungs-
kataloge ergibt sich für die Unternehmen das Problem, die genauen Anforderungen zu
ermitteln. Hinzu kommt, dass sich die Gesetze regelmäßig ändern, wobei besonders
Verschärfungen zu Problemen führen. Daraus folgt, dass die genaue Kenntnis über die
einschlägigen Anforderungen an das Unternehmen bei der betrieblichen Umsetzung eine
zentrale Voraussetzung darstellt.
Das hier vorgestellte DSMS wurde - als risikobasierter Ansatz - bewusst unab-
hängigvonsichwandelndenGesetzenkonstruiert, umdiegenanntenProbleme
zu vermeiden. Stattdessen wurden Methoden integriert, die eine Identifikation
der relevanten Anforderungen und deren adäquate Behandlung ermöglichen.
Search WWH ::




Custom Search