Database Reference
In-Depth Information
dem BDSG, etwa das personenbezogene Datum oder die Auftragsdatenverarbeitung,
werden für den interessierten Leser im Glossar am Ende dieses Buches erläutert.
•
Die einzelnen
Landesdatenschutzgesetze
stellen lediglich Spezialregelungen für die in
den jeweiligen Ländern ansässigen Behörden auf und betreffen die Unternehmen daher
nicht direkt.
Zahlreiche
Spezialgesetze
enthaltenbereichsspezifischeRegelungenzumDatenschutzund
gehen den allgemeineren Regelungen wie dem BDSG regelmäßig vor. Übersichten die-
ser großen Masse an Gesetzen finden sich beispielsweise bei den Aufsichtsbehörden
2
.
Auszugsweise sind hierbei von besonderer praktischer Relevanz:
•
Das
Telemediengesetz (TMG)
stellt Anforderungen u.a. an den Datenschutz von
internetbasierten Diensten wie Websites, Apps etc., die vom Unternehmen als
Telemediendienstleister angeboten werden.
•
IstdieverantwortlicheStelleTelekommunikationsanbieter, somüssendieeinschlägigen
Datenschutzregelungen des
Telekommunikationsgesetzes (TKG)
beachtet werden.
•
Spezielle
Geheimhaltungspflichten
für Ärzte, Rechtsanwälte etc. erheben hohe Anfor-
derungen an die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten und müssen auch im
entsprechenden Angestelltenverhältnis beachtet werden.
•
Im Bereich des Handels-, Steuer- und Sozialrechtes sind
Übermittlungspflichten
sowie
Aufbewahrungspflichten
zu beachten.
•
Ebenso gibt es im stark zersplitterten
Arbeitsrecht
weitere gesetzliche Regelungen, die
im Rahmen des Datenschutzes Beachtung finden müssen. So bedürfen beispielsweise
Videoüberwachungen regelmäßig der Zustimmung des Betriebsrates.
•
Auch enthalten die einzelnen Gesetze zahlreiche
Straf- und Haftungstatbestände
, die
sich bei einer Verletzung des Datenschutzes verwirklichen können.
Abhängig vom Umfang der Geschäftstätigkeit, sind zudem
internationale Normen
zu
berücksichtigen. So sind auch in außereuropäischen Ländern wie beispielsweise in Korea
[
3
,
1
] Datenschutzgesetze in Kraft, die in einzelnen Teilbereichen durchaus europäisches
Niveau erreichen können. Auch in den USA, wo der Privatsphärenschutz eher liberal
gehandhabt wird, haben sich einzelne Bundesstaaten wie etwa Massachusetts zur Ver-
abschiedung von Gesetzen entschieden [
7
]. Zu beachten ist, dass die internationalen
Normen im Konflikt untereinander wie auch mit nationalen Normen stehen können. Als
bekanntes Beispiel dient hier der Sarbanes-Oxley-Act (SOX) aus den USA zur Einführung
eines internen Kontrollsystems in Unternehmen, der basierend auf der angelsächsi-
2
Wie hier vom Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz:
http://www.
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