Database Reference
In-Depth Information
Verhältnis-
mäßigkeit
Datenspar-
samkeit und
-vermeidung
Authenzität
Prävenves
Verbot mit
Erlaubnis-
vorbehalt
Vertrau-
lichkeit
Informaonelle
Selbstbesmmung
Zweck-
bindung
Integrität
Verfügbarkeit
Transparenz
Vorrang der
Direkt-
erhebung
Abb. 2.1 Datenschutzgrundsätze
Als ordnungspolitischer Hintergrund des deutschen Datenschutzrechtes ist der Um-
gang mit personenbezogenen Daten durch Dritte grundsätzlich verboten, es sei denn,
eine Rechtsnorm erlaubt dies ausdrücklich ( Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbe-
halt ). Eine solche Erlaubnis als Form der informationellen Selbstbestimmung ist auch
durch eine qualifizierte Einwilligung des Betroffenen möglich.
Personenbezogene Daten sind bei ihrer Verarbeitung an den Zweck gebunden ,zu
dem sie erhoben wurden. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur in engen Grenzen
möglich.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss dem Betroffenen gegenüber
transparent gemacht werden. Denn nur auf diese Weise kann dieser Art und Aus-
maß des Eingriffs in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung beurteilen und
entsprechend reagieren.
Daran anschließend müssen personenbezogene Daten grundsätzlich beim Betroffenen
direkt erhoben werden. Dritterhebungen sind nur in engen Grenzen zulässig.
Search WWH ::




Custom Search