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In-Depth Information
Verhältnis-
mäßigkeit
Datenspar-
samkeit und
-vermeidung
Authenzität
Prävenves
Verbot mit
Erlaubnis-
vorbehalt
Vertrau-
lichkeit
Informaonelle
Selbstbesmmung
Zweck-
bindung
Integrität
Verfügbarkeit
Transparenz
Vorrang der
Direkt-
erhebung
Abb. 2.1
Datenschutzgrundsätze
•
Als ordnungspolitischer Hintergrund des deutschen Datenschutzrechtes ist der Um-
gang mit personenbezogenen Daten durch Dritte grundsätzlich verboten, es sei denn,
eine Rechtsnorm erlaubt dies ausdrücklich (
Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbe-
halt
). Eine solche Erlaubnis als Form der informationellen Selbstbestimmung ist auch
durch eine qualifizierte Einwilligung des Betroffenen möglich.
•
Personenbezogene Daten sind bei ihrer Verarbeitung an den
Zweck gebunden
,zu
dem sie erhoben wurden. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur in engen Grenzen
möglich.
•
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss dem Betroffenen gegenüber
transparent
gemacht werden. Denn nur auf diese Weise kann dieser Art und Aus-
maß des Eingriffs in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung beurteilen und
entsprechend reagieren.
•
Daran anschließend müssen personenbezogene Daten grundsätzlich
beim Betroffenen
direkt erhoben
werden. Dritterhebungen sind nur in engen Grenzen zulässig.
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