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In-Depth Information
Wurden mehrere Audits durchgeführt, ist neben einzelnen Audit-Berichten noch ein
Gesamtaudit-Bericht zu erstellen, welcher eine abschließende Bewertung aller auditierten
Bereiche hinsichtlich der Wirksamkeit des DSMS enthält. Art und Umfang der Audit-
Berichterstattung sind dabei von den Anforderungen der Auftraggeber abhängig 27 [ 28 ].
Generell gilt (insbesondere für interne Audits), dass der Schwerpunkt auf die Audit-
Schlussfolgerung und damit das Aufzeigen von Verbesserungspotential gelegt werden
sollte.
5.2.9.3.4 Follow-up
Nach der Auswertung der Audits und dem Ziehen der entsprechenden Schlussfolgerungen
müssen diese in der Praxis über geeignete Maßnahmen umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich um Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, die in die CAPA-Liste übertragen und
entsprechend verwaltet werden müssen. Ein bereits etabliertes Verbesserungswesen (sie-
he dazu Abschn. 5.2.7.8 - Beginn mit der kontinuierlichen Verbesserung) ist dabei sehr
hilfreichundmussspätestensandieserStelleaufgebautwerden. DerNachweis, welcheVer-
besserung genau den Audits zuzurechnen ist und damit eine Bewertung der Effektivität
des Audits selbst ermöglicht, lässt sich über eine entsprechende Klassifizierung des Ver-
besserungspotentials erreichen. Ferner ist bei der folgenden Umsetzung dieses Potentials
zwischen der Art der Maßnahme zu unterscheiden:
Maßnahmen, die geringe Auswirkungen haben und wenige Ressourcen benötigen,
können direkt umgesetzt werden.
Freigabebedürftige Maßnahmen (hohe Auswirkungen oder viele Ressourcen) müs-
sen von den zuständigen Verantwortlichen freigegeben werden. Dies geschieht
sinnvollerweise im anschließenden Management Review (Abschn. 5.2.10).
Auch die Nichtdurchführung von Maßnahmen und die damit einhergehende Risiko-
akzeptanz sind auf dieser Ebene spätestens in den Reviews zu beschließen.
Lokale und globale Maßnahmen müssen ebenfalls unterschieden werden.
Die Erstellung eines neuen Maßnahmenplans auf Basis der Audit-Ergebnisse ist somit
spätestens nach den Management Reviews erforderlich, wobei zwischen internen Audits
und Management Review mindestens ein Entwurf des Maßnahmenplans entstehen sollte,
der dann in das Review eingebracht werden kann.
Ein Dilemma ergibt sich bei der internen Auditierung aus der Rolle des Auditors und
dessen Vorschlagsrecht für Folgemaßnahmen. Da der Auditor möglicherweise auch im
Folgejahr wieder eingesetzt wird, besteht die Gefahr, dass er aufgrund seiner eigenen
Verbesserungsvorschläge und deren anschließender Umsetzung in den Folge-Audits sei-
ne Unabhängigkeit verliert, denn bei festgestellten Abweichungen würde er meist die
27 Vgl. zu den möglichen Formen der Audit-Berichterstattung: Gietl/Lobinger , Qualitätsaudit, S. 629
ff. [ 12 ].
 
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