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5.2.8.1.3 AnforderungenanDSMS-Auditoren
DSMS-Audits werden von speziell dazu befähigten Auditoren ausgeführt. Bei der Auswahl
von diesen gelten die allgemeinen Anforderungen an Auditoren 24 [ 27 ]:
teamfähig
analytisch
realistisch
aufgeschlossen
erfahren
objektiv
unabhängig
methodisch
Erfahrungen in der Auditierung anderer Managementsysteme - v.a. nach ISO
9001 und ISO 27001- sind von Vorteil. Vorhandene Qualifikationen im Un-
ternehmen sollten erfragt werden, die ermittelten Personen können dann
mindestens als Co-Auditoren auftreten.
Da die Audit-Kriterien der DSMS-Audits auch die Prüfung des Ist-Zustands gegen gesetz-
liche Anforderungen bedeuten, muss eine fachliche Qualifikation des DSMS-Auditors
die nachgewiesene Kenntnis der einschlägigen Datenschutzgesetze beinhalten. Damit
kommt als (interner) Auditor insbesondere der Verantwortliche für den Datenschutz (falls
personenverschieden auch der betriebliche DSB) oder ein Syndikus in Frage. Auch ande-
re DSMS-Akteure (z.B. Datenschutzkoordinatoren) lassen sich als Auditoren einsetzen,
müssen aber dazu in den einschlägigen Trainings (Abschn. 5.2.6.3.2) befähigt werden.
Für Auditoren-Teams lassen sich zudem verschiedene Rollen beschreiben:
Der Lead-Auditor trägt die Gesamtverantwortung für alle Phasen der Audits und leitet
dasAudit-Team. DerLead-AuditormussdieAuditoren-Anforderungeninbesonderem
Maße erfüllen. Er unterzeichnet den finalen Audit-Bericht, der an die Geschäftsleitung
geht und dient in Auditoren-Teams v.a. als Moderator.
Co-Auditoren unterstützen den Lead-Auditor bei den einzelnen Audits, für sie gel-
ten die Auditoren-Anforderungen im Vergleich zum Lead-Auditor in abgeschwächter
Form. So können lokale DSMS-Akteure u.U. unterstützend bei der Auditierung
ihres eigenen Verantwortungsbereiches mitwirken, sofern die Unabhängigkeit des
Lead-Auditors gesichert ist.
Fachexperten treten nicht als Auditoren auf, sondern unterstützen die Auditoren ledig-
lich mit ihrem Fachwissen. Besonders bei integrierten Audits - also der Auditierung
themenverschiedener Audit-Kriterien gleichzeitig - wird der Einsatz von Sachkundigen
zur Begrenzung der Audit-Teammitglieder auf ein vertretbares Maß erforderlich sein.
24 Lobinger/Gietl , Leitfaden Qualitätsauditoren, S. 69.
 
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