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stoßen wird. Dieses Dilemma aus Unabhängigkeit des Auditors auf der einen Seite
und Widerstand der Auditees gegen die eigene Bewertung auf der anderen Seite kann
nicht gelöst, aber abgemildert werden: Indem nämlich darauf hingearbeitet wird, die
Audits nicht als Überwachungsmaßnahmen, sondern als Notwendigkeit zur Verbesse-
rung vorzustellen und dies auch in der Praxis zu demonstrieren (etwa indem man die
Anonymität der Audit-Ergebnisse sicherstellt).
Der Audit-Prozess ist ferner zu dokumentieren . Dies beinhaltet Audit-Programm,
Audit-Plan, Audit-Checkliste, Audit-Agenda, Audit-Notizen, Audit-Bericht etc.
Audit-Kriterien sind “Verfahren, Vorgehensweisen oder Anforderungen, die als Be-
zugsgrundlage (Referenz) verwendet werden, anhand derer ein Vergleich mit dem
Audit-Nachweis erfolgt” (ISO 19011). Für die DSMS-Audits ist dies primär das
DSMS-Handbuch, welches zudem die Anforderungen der Datenschutz-Policy ent-
hält und die dem DSMS zu Grunde liegenden gesetzlichen Anforderungen beinhaltet.
Bei angestrebter Zertifizierung ist der einschlägige Anforderungskatalog zusätzlich zu
beachten.
Audit-Nachweise sind „Aufzeichnungen, Tatsachenfeststellungen oder andere Infor-
mationen, die für die Audit-Kriterien zutreffen und verifizierbar sind.“ Dazu zählen
Dokumente und Aufzeichnungen, die im Rahmen des DSMS erstellt wurden, aber auch
Aussagen der auditierten Personen sowie die Beobachtungen des Auditors.
Audit-Feststellungen sind „Ergebnisse aus der Bewertung der gesammelten Audit-
Nachweise im Hinblick auf Audit-Kriterien“. Es wird entweder eine Konformität (bzw.
Übereinstimmung) oder eine Nichtkonformität (Abweichung) zum Audit-Kriterium
festgestellt.
Audit-Schlussfolgerungen leiten sich aus dem Verhältnis aus Audit-Feststellungen
und den Audit-Kriterien ab. Sie stellen eine zusammenfassende Bewertung dar und
begründen die Erforderlichkeit von Folgemaßnahmen.
Wie die erwähnten Audit-Begriffe zusammenhängen und in welcher Phase sie von
Bedeutung sind, sei an einem Beispiel demonstriert (Abb. 5.23 ):
Die obigen Ausführungen zeigen, dass sich DSMS-Audits nur unwesentlich von der
Auditierung anderer Managementsysteme unterscheiden, etablierte Begriffe und Defini-
tionen (etwa aus der ISO 19011 oder der ISO 9000) lassen sich übertragen. Auch in der
gemeinsamen Ausführung der DSMS-Audits mit bspw. Qualitäts-Audits besteht Synergie-
potential [29]. Dem Unternehmen steht es frei, seine Erfahrungen im Audit-Wesen nach
eigenem Ermessen auf die Auditierung des DSMS zu übertragen, sofern die erwähnten
Audit-Grundsätze dadurch nicht verletzt werden. Wegen der thematischen Nähe bieten
sich auch gemeinsame Audits von Security, IT-Sicherheit, Informationssicherheit und
Datenschutz an (Joint Audits). Hierbei besteht dann aber die Herausforderung, die un-
terschiedlichen Audit-Kriterien in gemeinsame Audit-Checklisten zu überführen und aus
den Audit-Nachweisen für jeden Themenbereich geeignete Audit-Schlussfolgerungen zu
ziehen.
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