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Fazit
Eine Datenschutz-Awareness bei allen Mitarbeitern ist ein essentieller Bestandteil
zur Sicherstellung des Datenschutzes im Unternehmen und die Basis für den Erfolg
des DSMS.
Den Grundstein für die Awareness legen die Datenschutztrainings, welche aber um
zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden sollten.
Alle Mitarbeiter, die in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten tätig sind,
müssen Datenschutztrainings absolvieren. Da viele Beschäftigte personenbezoge-
ne Daten aber auch ohne diese Voraussetzung zur Kenntnis nehmen, sollte der
Kreis der von den Trainings einbezogenen Mitarbeiter im Zweifel auf möglichst alle
ausgeweitet werden.
Bei der Konzipierung der Trainings sind im Besonderen die HR-Abteilung und der
Betriebsrat mit einzubeziehen, aber auch die einschlägigen Fachexperten.
Die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der Beschäftigten bedingen, dass Trainings
möglichst zielgruppenorientiert abgehalten werden sollten.
DurcheinengeeignetenMethodenmixwerdendieunterschiedlichenAnforderungen
an die Ressourcen und die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt.
Trainingsmaßnahmen müssen evaluiert werden, um die Fortschritte bei der
Datenschutz-Awareness spätestens in den Audits sichtbar zu machen.
Datenschutzschulungen sind um regelmäßige, weitergehende Awareness-
Maßnahmen zu ergänzen, mit denen das Datenschutzbewusstsein der Mitarbeiter
hochgehalten wird. Dabei sind kreative Lösungen gefragt, um den Datenschutz
interessant zu gestalten.
5.2.7 Realisierung des DSMS
Warum ist die Do-Phase des DSMS mehr als bloß das Abarbeiten von
Maßnahmen?
Wie lässt sich das theoretische Modell des DSMS in die Praxis umsetzen?
Was müssen die DSMS-Akteure in dieser Phase beachten?
Wie ist mit Abweichungen von tatsächlichem und geplantem Ist-Zustand
umzugehen?
Wie lassen sich Veränderungen erfassen und umsetzen?
Welche Anforderungen sind an die Überprüfung der Dienstleister zu stellen?
Wie lässt sich bereits an dieser Stelle Verbesserungspotential ermitteln?
Als wesentlicher Aspekt in der Do-Phase des DSMS-PDCA steht die risikogerechte Um-
setzung der im Rahmen der Risikoanalyse ermittelten Maßnahmen. Dies stellt einen
höchst unternehmensspezifischen Vorgang dar, der nur unzureichend im Rahmen eines
 
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