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darauf liegen, den Mitarbeitern die konkrete Umsetzung des Datenschutzes in ihrem Tä-
tigkeitsbereich zu erläutern. Da solch eine personalisierte Schulungsmaßnahme zum einen
sehr aufwendig ist, zum anderen jedoch bei jedem Mitarbeiter ein gewisses Basiswis-
sen zum Datenschutz vorhanden sein muss, besteht ein möglicher Kompromiss aus der
Aufteilung der Schulungsmaßnahmen in allgemeine Basisinhalte auf der einen Seite und
zielgruppenorientierten Spezialtrainings in den jeweiligen Fachbereichen auf der anderen
Seite.
Notwendiges Basiswissen, das jedem Mitarbeiter vermittelt werden muss, ist:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutzgrundsätze (siehe
Abschn. 2.2.1)
Die relevanten Datenschutzgesetze und deren Anwendungsbereich
Das personenbezogene Datum
Grundlegende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Umgangs mit personenbezogenen
Daten
Grundlagen der TOMs
Rechte der Betroffenen und der Umgang damit
Verhalten bei Datenschutzvorfällen
Konsequenzen bei Verstößen
In den Spezialtrainings können sodann zielgruppenorientiert die Bedürfnisse der Beteilig-
ten angegangen werden, ein Zuviel an Informationen in der Basisschulung wird dadurch
vermieden. Außerdem lassen sich auf diese Weise die Schulungszeiten abkürzen. Mög-
liche Zielgruppen können nach Fachbereichen (HR, Vertrieb, IT etc.), nach Prozessen,
nach Standorten (insbesondere bei international tätigen Unternehmen) oder nach Hie-
rarchiestufen (z.B. managementspezifisch) gebildet werden. Was genau Inhalt wird, soll-
te aus den Ergebnissen der Risikoanalyse abgeleitet werden, um so die höchsten Risiken
über eine entsprechende Awareness mindern zu können. Potentielle Inhalte, die sich gut
zielgruppenorientiert erstellen lassen, sind beispielsweise:
BereichsspezifischeProzessemitDatenschutzbezug(sowiedieeinschlägigenRichtlinien
und Arbeitsanweisungen, die das DSMS aufstellt)
Umgang mit den Betroffenen (z.B. bei der Verbraucheransprache im Vertrieb oder im
Recruiting-Prozess durch HR)
Erläuterung der bereichsspezifischen TOMs
Bereichsspezifische Trends mit Auswirkungen auf den betrieblichen Datenschutz
(Social Media, BYOD, gesetzgeberische Aktivitäten, Direktmarketing etc.)
Es ist im Einzelfall abzuwägen, inwieweit spezielle Aspekte des DSMS (etwa das Gover-
nance Model oder die Auditierung) Inhalte von Datenschutztrainings für Mitarbeiter sein
sollen. Denn das DSMS wird als Managementsystem von den speziell dafür ernannten
DSMS-Akteuren ausgeführt. Statt also die Trainings der Mitarbeiter mit Details zu über-
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