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auch bedingt durch die erst kürzlich erfolgte Neuausrichtung der Geschäftstätigkeiten
hin zum B2C-Markt. So nutzt die Medium AG bei der Verwaltung ihrer Kundenda-
ten (CRM-System als Risikoobjekt) einen Cloud-Anbieter mit Sitz und Infrastruktur
in den USA (Schwachstelle), welcher die Anforderungen aus § 11 BDSG nicht erfüllen
und damit kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten kann (unzureichende
TOM). Auch wurde kein entsprechender EU-Standardvertrag zur ADV abgeschlossen
(unzureichende TOM) und auch eine Safe-Harbour-Zertifizierung ist nicht gegeben.
In einem Schadensszenario, in dem der Cloud-Anbieter die fehlenden Schranken sei-
ner Host-Befugnisse für den Zugriff auf die in der Cloud gespeicherten Kundendaten
nutzt (Bedrohung: Schädigendes Verhalten eines Geschäftspartners), treten verschie-
dene mögliche Schäden für die Medium AG zu Tage: So bestehen für die Medium AG
mögliche Schäden in Form von Bußgeldern und Reputationsverlusten und entspre-
chend gleichnamige Risiken. Demzufolge wird das CRM-System als ein Risikoobjekt
identifiziert, dem mehrere Risiken zugeordnet werden können.
SAP
Bei der Einführung eines DSMS in einem bestimmten Geschäftsbereich initiiert ein
Vertreter des für das DSMS verantwortlichen Security & Data Protection Office die
Durchführung der Risikoanalyse, zu dem der Projektverantwortliche für die DSMS-
Implementierung im jeweiligen Geschäftsbereich, das obere Management und der
Konzern-DSB eingeladen werden. Da das DSMS bei SAP auf Prozesslevel eingeführt
wird, sind zudem die Prozesseigner eingebunden. In mehreren Abstimmungsrunden
werden zunächst nach den Vorgaben des etablierten Risikomanagementsystems die
übergeordnetenDatenschutzrisikenfürjedenProzessidentifiziert. WichtigsteEingaben
sind dabei:
Das Geschäftsmodell des jeweiligen Bereiches wird untersucht. Vielfach wird bereits
an dieser Stelle deutlich, ob überhaupt eine Datenschutzrelevanz durch Verar-
beitung personenbezogener Daten vorliegt. Hierbei wird auch geprüft, ob das
Kerngeschäft bereits grundsätzliche datenschutzrechtliche Risiken birgt. Für man-
che Geschäftsprozesse lässt sich an dieser Stelle die Datenschutzrelevanz auf einen
Blick feststellen.
Standortbezogene Risiken werden analysiert wie etwa Gebäuderisiken oder auch
besondere, lokale Rechtsrisiken. Dazu müssen die Länder und Lokationen identifi-
ziert werden, wo der Bereich Leistungen erbringt. Gerade die lokal verschiedenen
Normen und Gepflogenheiten begründen dabei für den Datenschutz - bei dem die
AngemessenheitaufgrundderstarkenVernetzungimSAP-Konzernnachdenhohen
europäischen Standards beantwortet wird - ein mögliches Risikopotential.
Zudem müssen insbesondere die Risiken durch die automatisierten Verfahren zur
Datenverarbeitung erfasst werden. Dies betrifft Programme, Anwendungen oder
auch die Speicherung von Daten (z.B. Cloud-Computing).
 
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