Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Wertsachen und unersetzliche Gegenstände gelagert werden.
der Verlust von Gütern oder Installationen die wirtschaftliche Existenz des
Eigentümers gefährdet.
das Brandrisiko als „hoch” klassiiziert wird.
In künstlich belüfteten Räumen wird die natürliche Rauchausbreitung gestört.
Je größer der Luftwechsel, umso mehr werden die Rauchpartikel abgeführt,
ohne dass eine gleichmäßige Rauchkonzentration entsteht. Diese reduzierte
und örtlich unterschiedliche Rauchverteilung führt zu einem verspäteten
Ansprechen der Brandmeldeanlage. Dieses ist durch eine Verkleinerung der
Überwachungsläche und die Erhöhung der Melderempindlichkeit teilweise
kompensierbar.
3.5.4 Punktförmige Wärmemelder
Wärmemelder sind - im Gegensatz zu den Rauchmeldern - am höchsten Punkt der
Decke anzubringen. Um Falschalarme zu vermeiden und trotzdem ein vertretba-
res Ansprechverhalten zu garantieren, muss die statische Ansprechtemperatur
bei Wärmemeldern zwischen 10°C und 35°C über der höchsten Temperatur lie-
gen, die durch natürliche oder betriebliche Einwirkungen in der Umgebung des
Melders auftreten kann.
3.5.4.1 Einluss der Raumhöhe
Wärmemelder der Klasse A1 dürfen normalerweise bis zu einer Raumhöhe
von 7,5 m eingesetzt werden. Die Temperaturzunahme an der Raumdecke
direkt über dem Brandort nimmt bei steigender Raumhöhe etwa quadratisch
ab. Daraus folgt, dass mit steigender Raumhöhe die Ansprechempindlichkeit
der Wärmemelder höher sein muss oder ein zunehmend größerer Brand zur
Alarmauslösung notwendig ist.
3.5.4.2 Überwachungsläche
Die Überwachungsläche ist abhängig von der Größe des zu überwachenden
Raums und der Neigung der Decke. Bei geneigten Decken steigt die Wärme ent-
lang der Deckenneigung zum höchsten Punkt. Dadurch entsteht im First eine
Wärmekonzentration. Aus diesem Grund kann bei geneigten Dächern die Basis-
überw achungsläche erhöht werden. Die Überwachungsläche pro Melder darf
den in der Tabelle genannten Wert nicht übersteigen.
Die Norm für Wärmemelder DIN EN 54-5 sieht eine Klassiizierung von Meldern
vor. Die zulässige Überwachungsläche eines Wärmemelders hängt auch von der
Melderklasse ab. Die jeweilige Melderklasse des verplanten Wärmemelders ist
den Produktunterlagen zu entnehmen.
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