Civil Engineering Reference
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10.5 Zoneneinteilung für Ex-Bereiche
Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen eingeteilt. Diese Zonenein-
teilung ist abhängig von der zeitlichen und örtlichen Wahrscheinlichkeit des
Vorhandenseins einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre. Betriebs-
mittel für ständig explosionsgefährdete Bereiche (Zone 0) unterliegen höhe-
ren, solche für weniger gefährdete Bereiche (Zone 2) dagegen niedrigeren
Anforderungen.
Stoffe
Zonenbeschreibung
Betriebsmittelkategorie
Gase und
Dämpfe
Zone 0
Bereiche, in denen gefährliche Konzentrationen
brennbarer Gase/Dämpfe ständig oder langzeitig
vorhanden sind
1G
Zone 1
Bereiche, in denen gefährliche Konzentrationen
brennbarer Gase/Dämpfe gelegentlich vorhanden
sind
2G, 1G
Zone 2
Bereiche, in denen gefährliche Konzentrationen
brennbarer Gase/Dämpfe selten und höchstens
kurzzeitig vorhanden sind
3G, 2G, 1G
Stäube
Zone 20
Bereiche, in denen gefährliche Konzentrationen
brennbarer Stäube ständig oder langzeitig vorhan-
den sind
1D
Zone 21
Bereiche, in denen gefährliche Konzentrationen
brennbarer Stäube gelegentlich vorhanden sind
2D, 1D
Zone 22
Bereiche, in denen gefährliche Konzentrationen
brennbarer Stäube selten und höchstens kurzzeitig
vorhanden sind
3D, 2D, 1D
Tabelle 37
Zonen nach IEC/CENELEC für Gase, Dämpfe und Stäube
In Europa werden die explosionsgefährdeten Bereiche entsprechend dem
Gefährdungsgrad in Zonen eingeteilt. Die zugelassenen Betriebsmittel wer-
den entsprechend ihrer Bestimmung für den Einsatz in den unterschiedlichen
Zonen nach Kategorien unterteilt. Die Kategorie besagt somit, in welcher Zone
das jeweilige Betriebsmittel eingesetzt werden darf.
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