Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Abbildung 112
Alarmorganisation automatischer Löschsysteme
5.9
Instandhaltung und Dienstleistung
Zur Erhaltung der Funktionssicherheit von Löschanlagen sind regelmäßige In-
standhaltungen und Revisionen erforderlich. Nur so kann eine möglichst lange
und ungestörte Einsatzbereitschaft gesichert werden.
Die Instandhaltung umfasst Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustands der
Löschanlage, insbesondere zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit. Es emp-
iehlt sich, Löschanlagen mindestens einmal jährlich instand halten zu lassen.
Instandhaltungen und Revisionen sollen vom Errichter der Anlage durchgeführt
werden. Die Art und der Umfang der Instandhaltungsarbeiten hängen stark vom
Anlagentyp ab.
Für die Betreuung der Löschanlage muss vom Betreiber ein verantwortlicher
Betriebsangehöriger benannt werden, der die im Betriebsbuch beschriebe-
nen Kontrollen durchführt. Die Kontrollen müssen selbstverständlich häu-
iger als die Instandhaltungen durchgeführt werden. Ferner hat er erforder-
liche Reparaturen zu veranlassen und alle Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch einzutragen.
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