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Anforderungen an den Personenschutz (gemäß VdS 3518), was die Installation
einer speziellen Verzögerungseinrichtung erforderlich macht. Diese Einrichtung
bietet zusätzliche Sicherheit bei der Einhaltung der Evakuierungszeit. Da
Kohlendioxid immer toxisch wirkt, sind bei diesem Gas erhöhte Anforderungen
an den Personenschutz gegeben. Eine Evakuierungszeit - abhängig von der
Schutzbereichsgröße - ist immer vorzusehen, genauso wie eine nicht elektri-
sche Verzögerungseinrichtung.
Die tatsächlich zu verwendende Löschmittelkonzentration ist vom potenziellen
Brandstoff abhängig. So benötigt man beispielsweise zum Löschen von Methanol
wesentlich mehr Gas als zum Löschen von Holz. Die Konzentrationen werden
experimentell bestimmt, entweder in normierten Raumbrandversuchen oder in
standardisierten Versuchen im kleinen Maßstab (Cup-Burner-Test). Diese theo-
retischen Konzentrationen werden dann mit einem Sicherheitszuschlag (in der
Regel 30%) versehen, was schließlich die Auslegungskonzentrationen ergibt.
Sowohl die Methoden zur Bestimmung als auch die tatsächlich erforderlichen
Konzentrationen für jedes Risiko können unter anderem den folgenden Richt-
linien entnommen werden: VdS 2093 für CO 2 , VdS 2380 und EN 15004 für die
restlichen Gase.
Beim Studium dieser Richtlinien fällt auf, dass die verschiedenen Naturgase
verschiedene Konzentrationen erfordern, auch wenn das gleiche Risiko abge-
deckt wird. Dies überrascht zunächst, ist dies doch nicht zu erwarten, wenn
die Sauerstoffverdrängung der einzige Löscheffekt ist. Neben der Sauerstoff-
verdrängung spielt allerdings auch hier die Wärmebindung durch das Lösch-
gas eine, wenn auch untergeordnete, Rolle. Die einzige unabhängige Vergleichs-
studie, bei der alle Gase im gleichen Testaufbau verglichen wurden, wurde
bislang vom VdS in Deutschland durchgeführt (Bericht CEA GEI 7 125). Die
Studie zeigt, dass Kohlendioxid die besten Löscheigenschaften aufweist, gefolgt
von Stickstoff, während Argon am schlechtesten abschneidet. Dies überrascht
insofern nicht, als Kohlendioxidmoleküle aus drei Atomen, Stickstoff aus zwei
und Argonmoleküle nur aus einem Atom bestehen. Je mehr Atome ein Molekül
hat, desto mehr Bindungen sind vorhanden, die Energie aufnehmen können.
Die Mischgase liegen in ihrer Efizienz zwischen Stickstoff und Argon. Es gibt
also keinen Grund, auf Mischgase zurückzugreifen.
Deshalb ist die Verwendung reiner Naturgase vorteilhaft: Kohlendioxid kommt
aufgrund des Personenrisikos nur in Räumen ohne Anwesenheit von Personen
(z. B. Generatorräume) sowie im Objektschutz zum Zug.
Stickstoff wird für Standardanwendungen wie EDV-Räume und Argon für Spe-
zialanwendungen eingesetzt: so z. B. bei Metallbränden, bei denen Alkali- oder
Erdalkalimetalle wie Magnesium mit Stickstoff reagieren würden.
Das unterschiedliche Gewicht bzw. die unterschiedliche Dichte der Gase spielt
beim Raumschutz keine Rolle, da sich die Gase nach Flutung in einem rela-
tiv gasdichten Raum nicht entmischen. Dies haben Experimente gezeigt, aber
auch die Atmosphäre beweist, dass eine Gasentmischung nicht stattindet. Die
Voraussetzung eines relativ gasdichten Raums muss für das wirkungsvolle
Arbeiten von Gaslöschanlagen immer gegeben sein, muss doch die Konzentra-
tion über eine Haltezeit von mindestens zehn Minuten aufrechterhalten werden
können, um Rückzündungen zu verhindern.
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