Civil Engineering Reference
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der Wahl der Melder aber auch die Raumhöhe, die Umgebungsbedingungen und
die möglichen Täuschungsgrößen im entsprechenden Bereich zu berücksichti-
gen. Detaillierte Informationen zur Wahl des optimalen Brandmelders sind in
Abschnitt „3.7.2.5 Ausführung des Leitungsnetzes“ auf Seite 124 aufgeführt.
3.8.1.3 Überwachungslächen und Anordnung der Brandmelder
Überwachungslächen und Anordnung richten sich nach Art der Brandmelder
und der Raumgeometrie, z. B. Fläche, Höhe, Decken- und Dachform. Auf dieses
Thema wird im Abschnitt „3.7.4.4 Vermeidung von Falschalarmen“ auf Seite
132 näher eingegangen. Die Inhalte der DIN VDE 0833-2 bzw. der VdS 2095
sind zu beachten.
3.8.1.4 Brandmelderzentrale, Leitungsnetze und Energieversorgungen
Die Brandmelderzentrale dient der Bedienung des Brandmeldesystems. Zudem
wertet sie die Gefahrenmeldungen der Peripherieelemente aus und steu-
ert die Alarmierungs- und Brandfallsteuerungen. Die Leitungsnetze müssen
eine zuverlässige Kommunikation zwischen der Zentrale und den Peripherie-
elementen garantieren. Brandmeldesysteme müssen zwingend von zwei vonei-
nander unabhängigen Energiequellen versorgt werden.
Detaillierte Informationen zum Thema Brandmelderzentrale, Leitungsnetze und
Energieversorgungen sind in Kapitel „3.7 Brandmelderzentrale und System-
technik“ auf Seite 112 enthalten.
3.8.1.5 Meldergruppen
Die Meldergruppe ist die Zusammenfassung von Meldern, für die an den
Anzeigeeinrichtungen eine eigene Anzeige für Meldungen und Störungen vor-
gesehen ist. Meldergruppen sind so festzulegen, dass eine rasche und eindeu-
tige Anzeige und Ermittlung des Brandortes möglich ist.
Je nach Art der Brandmelder, der Raumgröße und speziellen Bereichen wie
Doppelböden gelten bei der Bildung von Meldergruppen bestimmte Ein-
schr änkungen, die z. B. die Anzahl der Melder oder die Größe des Ü ber wac hungs -
bereichs betreffen können. Wichtig ist, dass die eindeutige Identiikation des
Brandortes stets gewährleistet ist.
3.8.1.6 Alarmierung und Steuerungen
Eine wesentliche Aufgabe eines Brandmeldesystems ist die Aktivierung und
Steuerung der Brandschutzeinrichtungen wie Rauchabzugseinrichtungen oder
Löschanlagen.
In der Brandmelderzentrale muss mindestens eine Ansteuereinrichtung für
die Alarmierungseinrichtung zur Warnung von Personen vorhanden sein.
Abhängig von der Alarmorganisation können Alarmierungsbereiche festgelegt
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