Travel Reference
In-Depth Information
Transitvisum erforderlich ist. Von ei-
ner Fahrt durch Weißrussland ist daher
grundsätzlich abzuraten.
22 Vol.-% oder 20 l unter 22 Vol.-% oder eine
anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Tabakwaren (für Personen über 17 Jahren):
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200
Zigarren oder 1 kg Tabak oder eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren.
Mitnahme von Haustieren
Anderes: 10 kg Kaffee und 20 l Kraftstoff
im Benzinkanister.
Wer mit einem Hund oder einer Katze
einreist, braucht den EU-Heimtieraus-
weis mit eingetragener Tollwutimp-
fung. Der Zeitpunkt der Impfung
muss mindestens 21 Tage und darf
höchstens 12 Monate vor der Einreise
liegen. Der EU-Heimtierausweis (Pet
Passport) gilt in allen EU-Staaten und
im Nicht-EU-Land Schweiz und kostet
ca. 15-25 Euro. Außerdem muss das
Tier per Mikrochip oder Tätowierung
(übergangsweise bis 2012) zu identifi-
zieren sein.
Freimengen für
Reisende aus der Schweiz
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 1 l
Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 l Spirituo-
sen (unter 22 Vol.-%) oder eine anteilige Zu-
sammenstellung dieser Waren, und 4 l nicht-
schäumende Weine, und 16 l Bier.
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine anteili-
ge Zusammenstellung dieser Waren.
Andere Waren: 10 Liter Kraftstoff im Ben-
zinkanister; für See- und Flugreisende bis zu
einem Warenwert von insgesamt 430 Euro,
über Land Reisende 300 Euro, alle Reisende
unter 15 Jahren 175 Euro
.
Zollbestimmungen
Freimengen bei Rückkehr
in die Schweiz
Seit 2004 gelten die Bestimmungen
für den Verkehr innerhalb der Europäi-
schen Union. In allen EU- und EFTA-
Mitgliedstaaten gelten weiterhin na-
tionale Ein-, Aus- oder Durchfuhrbe-
schränkungen, z.B. für Tiere, Pflan-
zen, Waffen, starke Medikamente und
Drogen (auch Cannabisbesitz und
-handel). Außerdem bestehen Gren-
zen für die steuerfreie Mitnahme von
Alkohol, Tabak und Kaffee. Bei Über-
schreiten der Freigrenzen muss nach-
gewiesen werden, dass keine gewerb-
liche Verwendung beabsichtigt ist.
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 2 l bis
15 Vol.-% und 1 l über 15 Vol.-%.
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g
Schnitttabak oder eine anteilige Zusammen-
stellung dieser Waren, und 200 Stück Ziga-
rettenpapier.
Anderes: neu angeschaffte Waren für den
Privatgebrauch bis zu einem Gesamtwert
von 300 SFr. Bei Nahrungsmitteln gibt es in-
nerhalb dieser Wertfreigrenze auch Mengen-
beschränkungen.
Nähere Informationen
Deutschland: www.zoll.de od er unter Tel.
0351-44834510.
Freimengen innerhalb der EU
Österreich: www.bmf.gv.at od er unter Tel.
01-51433564053.
Alkohol (für Personen über 17 Jahre): 90 l
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) oder
110 l Bier oder 10 l Spirituosen über
Schweiz: www.ezv.admin.ch o der unter
Tel. 061-2871111.
 
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