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In-Depth Information
darf die gesetzlich zulässige Anhängelast nicht
überschritten werden.
Daneben gibt es jedoch noch einige andere Fak-
toren, die bei der Wahl des Zugwagens berücksich-
tigt werden sollten.
Anhängerkupplung
Für die meisten Fahrzeuge gibt es Anhängerkupp-
lungen ab Werk als Sonderausstattung oder als Zu-
behör für den nachträglichen Einbau. Ausnahmen
gibt es bei speziellen Sportwagen, einigen Cabrios,
besonders leistungsfähigen Tuningvarianten oder
anderen Exoten. Diese Fahrzeuge sind in vielen Fäl-
len nicht für Anhängerbetrieb vorgesehen.
Anhängerkupplungen gibt es heute in drei Aus-
führungen: starr, abnehmbar und wegschwenk-
bar. Die starre Kupplung wird heute kaum mehr
verbaut und die Ausführung, bei der man die Kupp-
lung bei Nichtgebrauch einfach unter das Fahrzeug
schwenken kann, ist - insbesondere für ein Wohn-
wagengespann - die bequemste Möglichkeit.
Auf die gute Erreichbarkeit der Steckdose sollte
man achten. Eine Steckdose, die weit und tief unter
dem Fahrzeug angebracht ist, macht mehr Mühe
beim Herstellen der elektrischen Verbindung als
der gesamte Rest der Verbindung von Auto und
Wohnwagen.
Zulässige Anhängelast
und Fahrzeugmasse
Die zulässige Anhängelast ist unter anderem ab-
hängig von der Fahrzeugmasse, der Bauform, der
Motorleistung und der Antriebsart. Leider gilt: Je
schwerer das Fahrzeug ist, desto höher ist die zuläs-
sige Anhängelast - und desto besser ist es auch als
Zugfahrzeug geeignet.
 
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