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In-Depth Information
Produkte aller Provinzen Portugals, wenn auch zu einem etwas höheren Preis als vor Ort.
Darüber hinaus lohnt sich besonders der Kauf von Lederwaren und Schuhen.
Lebensmittel: Passt man sich der portugiesischen Ernährungsweise etwas an, so kann
man in Portugal sehr preiswert Lebensmittel erstehen. Fisch kostet höchstens halb so
viel wie in Deutschland. Auf den Fischmärkten zahlt man für ein Kilo Sardinen ca. 3 € -
gebraten oder gegrillt schmecken sie sehr lecker!
Generell ist ein Einkauf auf den Märkten empfehlenswert; dort ist die Qualität von Obst
und Gemüse wesentlich besser als in den Supermärkten und man zahlt ot auch weniger!
Vermeiden sollte man den Kauf von Schokolade, die ca. 100 % teurer ist als daheim.
Ebenfalls teuer sind gutes Fleisch und Milchprodukte. Joghurts mit Aroma (com aroma)
sollte man grundsätzlich meiden, denn sie enthalten im Gegensatz zu denen mit Frucht-
stückchen (com pedaços) nur Aromastofe.
Das Angebot an regionalen Spezialitäten ist für ein so kleines Land wie Portugal über-
wältigend. So sei nur auf die vorzüglichen Käsesorten (besonders Gebirgskäse/Queijo da
Serra) und die leicht geräucherten Würste (Chouriço) verwiesen. Unbedingt probieren
sollte man den aus Kuhmilch hergestellten estremadurensischen Frischkäse (Queijo
fresco). Mit einem halbdunklen, estremadurensischen Brötchen, Salz, Pfefer und Tomate
schmeckt er himmlisch. In vielen Super- und Hypermärkten ist es üblich, an den Theken
eine Nummer zu ziehen, um bedient zu werden. Ist man an der Reihe, wird die ents-
prechende Nummer angezeigt oder aufgerufen.
Einreisebestimmungen
Zur Einreise genügt Personalausweis oder Reisepass.
Zoll: Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU unterliegen Waren für den Eigenbedarf
keinerlei Beschränkungen. Bei Tabakwaren und Spirituosen gehen die Zöllner von fol-
genden Richtmengen aus: 800 Zigaretten, 200 Zigarren oder 1 kg Tabak, 10 l Spirituosen,
20 l sogenannte „Zwischenprodukte“ (z. B. Campari, Portwein, Madeira, Sherry), 90 l
Wein, 110 l Bier. Im Einzelfall ist eine Überschreitung möglich, wenn nachgewiesen wird,
dass die entsprechende Menge nur für den Privatbedarf bestimmt ist (Hochzeitsfeier
etc.). Leute ohne Raucherhusten und Leberzirrhose könnten also bei größeren Ausfuhr-
mengen an der Grenze Probleme bekommen. Für Jugendliche unter 17 Jahren gibt es
keine Freimengen!
Für Schweizer als Nicht-EU-Bürger gilt: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos oder 250 g Tabak, 1 l
Branntwein und 2 l Wein.
Auto: Führerschein, Kfz-Schein und Versicherungsnachweis sind erforderlich; eine grüne
Versicherungskarte ist empfehlenswert. Das Fahrzeug muss auf den Benutzer zugelassen
sein, sonst wird eine vorher in Deutschland beglaubigte Vollmacht vom Besitzer verlangt.
Zur Beglaubigung sollte das vom ADAC zur Verfügung gestellte Formular genügen.
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